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Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Botsuana

Steckbrief

Botsuana - Fakten

LändernameRepublik Botsuana / Republic of Botswana
Fläche581.737 km2
HauptstadtGaborone
Bevölkerung2.480.244
SpracheEnglisch
Staats-/Regierungsformparlamentarische Republik
StaatsoberhauptDr. Mokgweetsi Eric Keabetswe Masisi, Präsident der Republik Botsuana (Botswana Democratic Party - BDP), Amtsantritt: 01.04.2018
Vertreter des StaatsoberhauptsSlumber Tsogwane, Vize-Präsident der Republik Botsuana (BDP), Amtsantritt: 04.04.2018
RegierungschefDr. Mokgweetsi Eric Keabetswe Masisi, Präsident der Republik Botsuana (Botswana Democratic Party - BDP), Amtsantritt: 01.04.2018
AußenministerDr. Lemogang Kwape (BDP), Amtsantritt: 26.08.2020
Währungbotswanischer Pula
ZeitzoneUTC+2, Zentralafrikanische Zeit
ReiseadapterD, G, M
Kfz-LänderkennzeichenBW
ISO-3166BW, BWA
Internet-TLD.bw
Landesvorwahl+267
Websitehttp://www.gov.bw

Geographie

Der Großteil des Landes ist durch die weiten, eintönigen Hochflächen des Kalaharibeckens in 800 bis 1000 m Höhe geprägt. Nur die Tafelberge und Randhöhen am Ostsaum steigen bis auf 1500 m empor. Dünenfelder prägen im Südwesten der Kalahari das Landschaftsbild. Mit Ausnahme des Chobe im Nordosten, des Limpopo im Südosten und des Okavango im Nordwesten, die alle ganzjährig Wasser führen, fallen die übrigen Flüsse während der niederschlagslosen Zeit trocken. Der Okavango mit seinem reichen Bestand an Großwild, Sumpf- und Wassertieren gilt als ein ebenso interessantes wie teures Touristenziel.

Politik und Bevölkerung

Der präsidialen Republik im Commonwealth of Nations steht ein direkt gewählter Staats- und Regierungschef vor. Im Zweikammerparlament sind u. a. die Häuptlinge der acht großen Stämme vertreten. Die Bevölkerung, vor allem Bantu (95 %), konzentriert sich im Osten des Landes. In der Kalahariwüste im Südwesten leben noch etwa 30 000 Buschmänner. Etwa die Hälfte der Bevölkerung gehören Naturreligionen an.

Geschichte

Im 19. Jh. von Missionaren erschlossen, wurde das nördliche „Betschuanaland“ 1885 von Großbritannien einverleibt. Es hatte wichtige strategische Bedeutung an der Nordgrenze zum Burenland. Die Verwaltung des Protektorats überließ Großbritannien weitgehend einheimischen Stammesfürsten. 1966 wurde der Binnenstaat in die Unabhängigkeit entlassen.
Klimadaten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Seit August 2024 werden an allen Grenzübergängen bei der Einreise nach Botsuana Maßnahmen zur Eindämmung der Mpox-Ausbreitung durchgeführt. Diese bestehen in einer Temperaturmessung und dem Ausfüllen eines zweiseitigen Fragebogens. In Botsuana ist nach aktuellem Stand bisher kein Fall einer Mpox-Erkrankung gemeldet worden.

Neben einem Inlandsflugnetz gibt es Eisenbahn- und Busverbindungen.
Es herrscht Linksverkehr. Nach Einbruch der Dunkelheit ist das Unfallrisiko aufgrund von schlecht oder gar nicht beleuchteten Fahrzeugen, Hindernissen (abgestellte oder liegengebliebene Fahrzeuge) und durch Wild- und freilaufende Haustiere (Rinder oder Esel) auf den Straßen extrem hoch.
In abgelegenen Gebieten gibt es nur wenige Tankstellen.
Flugreisen in den Norden Botsuanas, insbesondere zum Okavango-Delta und dem Chobe-Nationalpark, sind ebenso wie Lufttransfers zu den Lodges ohne Schwierigkeiten möglich. Öffentliche Verkehrsmittel (Klein- und Überlandbusse) sind meist in einem schlechten technischen Zustand, Qualifizierung, Fahrt- und Ruhezeiten der Fahrer werden in der Regel nicht überwacht. In größeren Städten wie Gaborone, Francistown, Kasane und Maun gibt es zuverlässige Mietwagenfirmen.

  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Achten Sie auf ausreichend Treibstoff und Wasser.
  • Nutzen Sie möglichst keine öffentlichen Verkehrsmittel, insbesondere keine Kleinbusse.

Es ist entweder der internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein, oder zumindest einer amtlichen Übersetzung des deutschen Führerscheins in englischer Sprache erforderlich.

Homosexuelle Handlungen sind in Botsuana nicht strafbar, ein entsprechendes Gesetz wurde vom obersten Gericht in Botsuana aufgehoben. Ein Großteil der Bevölkerung hegt allerdings weiterhin Vorbehalte gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen, darunter z. B. das Parlamentsgebäude, zu fotografieren.

Landeswährung ist der Pula (BWP). Bankautomaten sind in fast allen größeren Städten vorhanden. Mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) des "Maestro"-Systems kann an vielen Bankautomaten Bargeld gezogen werden. Die Bargeldmenge ist allerdings häufig auf umgerechnet ca. 100 bis 500 EUR pro Karte und Tag beschränkt. Bei der Nutzung von Bankautomaten sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob der Automat manipuliert worden ist (Kamera oberhalb der PIN-Eingabe, baulich veränderter Karteneinfuhrschlitz). Zum Monatsende ist mit Bargeldengpässen an Automaten zu rechnen. Die Mitnahme von etwas Bargeld in EUR oder USD ist daher empfehlenswert.
Kreditkarten, insbesondere VISA und Mastercard, werden in den Städten weitgehend akzeptiert.

Eine Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als ein Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet gefordert. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist ein Impfnachweis nicht erforderlich, auch nicht bei Einreise über Südafrika, Sambia oder Zimbabwe. Eine einmalige Impfung gegen Gelbfieber hat im internationalen Reiseverkehr eine lebenslange Gültigkeit.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (ACWY - Konjugatimpfstoff) und gegen Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica, verursacht durch Olasmodium falciparum, beträgt in Botsuana über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:

  • Ganzjährig hohes Risiko: in den nordwestlichen Landesteilen einschließlich Victoriafälle und nördliche Teile des Chobe Nationalparks sowie die Provinz Ngamiland und nördliche Hälfte des Okavango-Deltas
  • Saisonal hohes Risiko von September bis Mai: in der übrigen Nordhälfte des Landes nördlich von Francistown und vom Nationalpark Zentral-Kalahari. Dies schließt die südliche Hälfte des Okavango-Deltas und große Teile des Nationalparks Chobe ein sowie die Nationalparks Moremi, Makgadigadi Pans, Nxai Pan, Sibuyu und die Städte Maun, Pits, Tutume und die Seen Nwetwe und Sua
  • Saisonal mittleres Risiko von Juni bis August: in der übrigen Nordhälfte des Landes nördlich von Francistown und vom Nationalpark Zentral Kalahari. Dies schließt die südliche Hälfte des Okavango-Deltas und große Teile des Nationalparks Chobe ein sowie die Nationalparks Moremi, Makgadikgadi Pans, Nxai Pan, Sibuyu und die Städte Maun, Pits, Tutume und die Seen Nwetwe und Sua
  • Ganzjährig mittleres Risiko: mittlere Landesregion südlich von Francistown, Provinz Ganzi, einschließlich des Nationalparks Central Kalahari Wildlife Reserve; Städte Francistown, Serowe und Bobonong
  • Ganzjährig geringes Risiko: Rest südliche Landeshälfte
  • Malariafrei: Gaborone, Tsabong

Beachten Sie zum Schutz vor Malaria die folgenden Hinweise:

  • Schützen Sie sich insbesondere in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme (Chemoprophylaxe) sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
  • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten (Stand-by-Therapie) zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

HIV/AIDS stellt in Botsuana ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen,. Einmalhandtücher verwenden.

In fast allen Süßwassergewässern Botswanas ist die Bilharziose endemisch (Limpopo und Molopo River, entlang des Okavango und des Chobeflusses). Das Baden, Tauchen und jeder andere Wassersport in Seen und Flüssen (auch im Sambesi) sollte daher unbedingt vermieden werden, siehe Schistosomiasis.

Immer wieder kommt es in Botswana zu lokalen und zeitlich begrenzten Ausbrüchen der Tierseuche Anthrax (Milzbrand). Kontakt mit erkrankten Tieren kann auch für Menschen gefährlich sein. Insbesondere Flusspferde und Büffel können betroffen sein.

Eine wirksame Präventionsmaßnahme ist, sich bei Fuß-Safaris von toten Tieren fern zu halten.

Die medizinische Versorgung in Botswana ist grundsätzlich besser als in vielen anderen Ländern des Kontinents. Trotzdem ist sie mit südafrikanischen oder europäischen Verhältnissen nicht zu vergleichen. Bedenken Sie immer die Größe des Landes und die spärliche Besiedlung. Daher sind die Wege von einem Unfallort in eine Klinik immer langwierig. Besonders in den Touristenzentren Kasane und Maun ist eine medizinische Versorgung im Krankheitsfall nur sehr eingeschränkt erhältlich. Bitte informieren Sie sich daher vorher über Behandlungsmöglichkeiten vor Ort, wenn Sie mit Vorerkrankungen auf Reise gehen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Schließen Sie möglichst eine lokale Evakuierungsversicherung ab, bietet das in Maun ansässige Rettungsunternehmen Okavango Air Rescue einen für den Urlaub im nördlichen Botswana zeitlich befristeten Service (kostenpflichtig) an.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

In Gaborone, Francistown, Kanye, Molepolole, Mochudi, Maun, Serowe, Mahalapye, Lobatse, Selebi-Phikwe, Ramotswa, Jwaneng und Orapa sowie in kleineren Orten gibt es Krankenhäuser. Allerdings ist mit Engpässen in der medizinischen und medikamentösen Versorgung zu rechnen. Die Krankenversorgung und Medikamente sind in den staatlichen Krankenhäusern kostenlos.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Apotheken gibt es in allen größeren Städten.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Cholera Nein -
Typhus & Polio Ja -
Malaria 2 -
Gelbfieber 1 -
Essen & Trinken 3 -

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird verlangt von Reisenden, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben.

[2]
Vorbeugender medikamentöser Malariaschutz ist ganzjährig in der nördlichen Hälfte des Landes erforderlich. Ein erhöhtes Malariarisiko besteht von November bis Mai/Juni in den nördlichen Landesteilen in den Regionen Boteti, Chobe, Ngamiland, Okavango und Tutume. Die vorherrschende gefährlichere Art Plasmodium falciparum (90 %) soll chloroquinresistent sein. Mittleres Risiko besteht von Juli bis Oktober in den Distrikten Boteti, Chobe, Kasane, Ngamiland, Okavango und Tutume. Die südliche Hälfte des Landes und Gaborone sind malariafrei.

[3]
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

Andere Risiken

Bilharziose-Erreger kommen v.a. entlang des Okawango vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Die UV-Strahlung ist in Höhenlagen (1000 m ü. d. M.) sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich.

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A, Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Hepatitis A- und B-Schutzimpfung wird generell empfohlen.

Botswana gehört zu den Ländern mit einer sehr hohen HIV/Aids-Durchseuchung. Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem jene Reisende impfen lassen, die einen Langzeitaufenthalt planen, engen Kontakt zur einheimischen Bevölkerung haben und vorwiegend in der Trockenzeit reisen.

Die Schlafkrankheit stritt sporadisch in den Okawango-Sümpfen auf. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Die Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Botswana gehört zu den Ländern mit dem höchsten Vorkommen von Milzbrand (Anthrax). Vorsicht beim Umgang mit kranken Tieren, Verzehr von Fleisch nur ausreichend gegart.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Türkei Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja
Deutschland Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Achtung: Reisende, die mit einem vorläufigen Reisepass nach Botswana einreisen, benötigen in jedem Fall ein Visum.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen für einen touristischen Aufenthalt von max. 90 Tagen pro Kalenderjahr sind u.a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

(b) Schweiz und

(c) Türkei.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

AchtungPersonen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine ungekürzte bzw. vollständige und beglaubigte Geburtsurkunde im Original vorweisen, aus der beide Eltern hervorgehen. Ist die Geburtsurkunde nicht in englischer Sprache, benötigt man zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung. Empfehlenswert ist eine internationale Geburtsurkunde, die im Original vorgelegt wird. 

 
Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, benötigen außerdem eine Zustimmungserklärung (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) des anderen Elternteils oder eine Bescheinigung darüber, dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde).
 
Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
 
Allein reisende Minderjährige benötigen über die Bescheinigung / Zustimmungserklärung hinaus die Kontaktdaten und eine Passkopie derjenigen Person, zu welcher der Minderjährige nach Botsuana reist.
 
Wird der/die Minderjährige nur von der Mutter begleitet und in der Geburtsurkunde des Kindes wird nur die Mutter erwähnt, wird keine Zustimmungserklärung des Vaters benötigt.

Bearbeitungsdauer

Ca. 4 Wochen.

Gültigkeit

Maximal 90 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten und Kosten

Einreisevisum (einfach und mehrfach).

Kosten

Touristen-Visum / Besuchervisum

mehrmalige Einreise: 38 € / 40,50 CHF.

 

Arbeitsvisum

einmalige Einreise: 38 € / 40,50 CHF

mehrmalige Einreise: 76 € / 81 CHF

Antrag erforderlich

(a) 1 Antragsformular (online).
(b) 2 Passfotos.
(c) Gebühr, Kopie der Überweisung.
(d) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, sowie Kopie des Reisepasses.
(e) beglaubigte Kopie des Reisepasses.
(f) Bescheinigung des Reisebüros/der Fluggesellschaft über bezahltes Rückflugticket/bezahlte Hotelaufenthalte, Reiseroute.
(g) Kopie des Rückflugtickets.
(h) bei Geschäftsreisen Einladungsschreiben der botswanischen Firma.

(i) bei Privatbesuchen Einladungsschreiben sowie Aufenthaltserlaubnis des Gastgebers.

(j) bei Privatbesuchen legalisierte Kopie des Personalausweises / Arbeitserlaubnis / Aufenthaltsgenehmigung des Gastgebers.

Soll der visierte Reisepass postalisch zugestellt werden, ist dies nur durch einen vorab bezahlten Kurierdienst möglich.

Geld

Geldwechsel

Es empfiehlt sich, Geld gleich bei Ankunft am Flughafen oder in einer Bank der Hauptstadt umzutauschen, da es außerhalb der größeren Städte kaum Möglichkeiten zum Geldwechsel gibt.

Währung

1 Pula = 100 Thebe. Währungskürzel: P, BWP (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Pula; Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 Pula sowie 50, 25, 10, und 5 Thebe. Zum 10. Unabhängigkeitstag wurden Gold- und Silbermünzen geprägt, die ebenfalls legale Zahlungsmittel sind.

Devisenbestimmungen

Einfuhr von Landeswährung und Fremdwährungen unbeschränkt, Deklarationspflicht besteht für Summen ab einem Gegenwert von 10.000 P. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist bis in Höhe der deklarierten Beträge erlaubt. Ausfuhr der Landeswährung bis 50 P.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie Mastercard, Visa, American Express und Diners Club werden im ganzen Land von den meisten Hotels, Geschäften, Safari-Veranstaltern und Restaurants akzeptiert. Geschäfte und Tankstellen in abgelegenen Gebieten akzeptieren jedoch nur Bargeld. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Botswana in Gaborone bei zwei Wechselstuben (American Express Foreign Exchange) eingelöst werden. 

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr, Sa 08.00-11.00 Uhr.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Botswana eingeführt werden:
- 200 Zigaretten und 20 Zigarren und 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
- 2 l Wein und 1 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke (Personen ab 18 J.);
- 250 ml Eau de Toilette und 50 ml Parfüm;
- andere Waren im Gesamtwert von bis zu 3000 R (ca. 178 €) von außerhalb der SACU-Staaten und ab einem Gesamtwert von bis zu 500 R von SACU-Staaten.

Verbotene Importe

Einfuhrverbot besteht für Plastiktüten aller Art, Drogen aller Art und pornografische Erzeugnisse. Waffen und Munition müssen bei der Einreise deklariert werden; außerdem wird eine Einfuhrgenehmigung vom Director of Commerce and Consumer Affairs (Private Bag 00252, Gaborone) benötigt. Diese wird auf 4 Wochen begrenzt. Waffen dürfen nur für Jagdzwecke eingeführt werden. 

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Botsuana - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 14.12.2024 (Unverändert gültig seit: 13.12.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 14.12.2024 (Unverändert gültig seit: 13.12.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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