Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Terrorismus
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt vor, insbesondere an bei Touristen beliebten Plätzen. Gewaltkriminalität ist selten.
Fahrzeugdiebstähle und –aufbrüche kommen insbesondere auf unbewachten Park- oder Campingplätzen vor.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf, machen Sie ggf. mit Ihrem Mobiltelefon Fotos davon oder schicken Sie Kopien per E-Mail an sich selbst. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch in Restaurants und Pubs besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie bei Pkw-Fahrten, insbesondere mit einem Mietwagen, auch bei kurzem Verlassen des Wagens keine Wertgegenstände im Fahrzeug.
- Seien Sie bei Vorauszahlungen für die Anmietung von privaten Zimmern/Wohnungen über das Internet wachsam und leisten Zahlungen ausschließlich über das jeweilige Buchungsportal.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht gemäßigtes Seeklima mit milden Wintern und häufigen, schnellen Wetterwechseln.
Insbesondere von September bis Dezember können vereinzelt ausgeprägte Tiefdruckgebiete mit Orkanstärke vom Atlantik auch nach Irland ziehen und durch Sturm und Starkregen weitreichende Überschwemmungen und Schäden in der Infrastruktur verursachen. Auch unter normalen Bedingungen sollten Kraft und Reichweite von Brandung und Riesenwellen vor allem an der Atlantikküste nicht unterschätzt werden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Inlandsflüge werden eingeschränkt angeboten. Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in Dublin Straßenbahnen.
Es herrscht Linksverkehr. Scheinwerfer sollten entsprechend eingestellt sein.
Es gibt mautpflichtige Straßen, die Bezahlung erfolgt vor Ort (an Mautstationen in bar, per Kreditkarte) oder online über die Webseite von eToll.
- Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
- Machen Sie sich mit den irischen Verkehrsregeln vertraut. Bei Nichtbeachtung drohen z.T. hohe Bußgelder.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQ
Rechtliche Besonderheiten
In Irland gelten strenge Waffengesetze. Die Einfuhr und das Mitführen folgender Waffen sind u.a. verboten: CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Elektroschockgerät, Schnappmesser und getarnte Messer.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich, Barzahlungen in Geschäften und Restaurants jedoch zunehmend unüblich. Es ist möglich, dass Geldscheine mit größerem Nennwert, z.B. ein 100-EUR-Schein, nicht als Zahlungsmittel angenommen werden.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Irlands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Ein- und Ausreise gültig sein.
Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, sollten nicht mehr zur Reise verwandt werden. Selbst wenn sie inzwischen wieder als aufgefunden gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die irische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.
Eine Weiterreise in das Vereinigte Königreich mit einem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis ist für deutsche Staatsangehörige nicht möglich.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Minderjährige
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Einwohner des Schengen-Raums benötigen bei Einreise nach Irland für die Einfuhr bestimmter verschreibungsfähiger Betäubungsmittel und/oder psychotroper Substanzen eine von der zuständigen Behörde ihres Landes ausgestellte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens.
Ausführliche Informationen bieten die irische Regierung und der irische Zoll.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die genauen Bestimmungen bietet das Department of Agriculture, Food and Marine.
Bei Hunden ist zu beachten, dass mindestens einen Tag, maximal fünf Tage vor Einreise eine Bandwurmbehandlung durchgeführt und in den EU-Heimtierausweis eingetragen wird. Notfalls kann die Bandwurmbehandlung unverzüglich nach Einreise durch einen zugelassenen Tierarzt nachgeholt werden; der Nachweis ist den zuständigen Behörden nachzureichen.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Irland sind grundsätzlich keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch eine Meningokokken-Impfung für Kinder und Jugendliche empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Medizinische Versorgung
In Irland besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Längere Wartezeiten gerade in den Notaufnahmen der staatlichen Krankenhäuser sind üblich.
Handelt es sich nicht um eine dringend erforderliche Behandlung müssen die Arztkosten, die in der Regel deutlich über dem deutschen Satz liegen, selbst getragen werden. Personen, die ein niedriges Einkommen haben, können bei der örtlichen Gesundheitsbehörde (Health Board) eine sog. "medical card" beantragen, die es ermöglicht, die meisten ärztlichen Leistungen kostenfrei in Anspruch zu nehmen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere Hinweise für Ihre Reise
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