Gebeco — Reisen, die begeisternGebeco — Reisen, die begeistern

Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Japan

Steckbrief

Japan - Fakten

LändernameJapan, Nippon, Nihon
Beste ReisezeitMärz, April, Oktober, November
Fläche377.972 km2
HauptstadtTokio
Bevölkerung124.631.000
SpracheJapanisch
Staats-/RegierungsformErbmonarchie
StaatsoberhauptNaruhito
RegierungschefFumio Kishida (LDP), seit 04.10.2021
AußenministerYoshimasa Hayashi (LDP), Amtsantritt: 10.11.2021
WährungYen
ZeitzoneJapan-Standardzeit, UTC+9
ReiseadapterA, B
Kfz-LänderkennzeichenJ
ISO-3166JP, JPN
Internet-TLD.jp
Landesvorwahl+81
Reisepass & VisumNotwendig
Geeignet fürKultur, Outdoor, Meer, See, Wintersport, Feiern

Geographie

Die über 4000 Inseln Japans sind die Gipfelregion eines untermeerischen Gebirgszuges, der sich halbmondförmig an der Ostseite Eurasiens entlangzieht. Deshalb bestehen über 80 % der Fläche Japans aus Bergstöcken. Es fehlen weite Tiefebenen mit großen Strömen. Über die Hälfte der Japaner drängt sich auf nur 2 % der Landesfläche. Viele Gräben und Brüche durchziehen die Inseln. Mehr als 20 tätige Vulkane, Erdbeben und Taifune stellen eine ständige Bedrohung dar. Das jüngste verheerende Erdbeben fand 2011 vor der Küste Honshūs, der größten japanischen Insel, ca. 370 km nordöstlich von Tōkyō statt. Das Beben und der von ihm ausgelöste Tsunami forderten über 15 000 Todesopfer. Zudem verursachte es die Nuklearkatastrophe von Fukushima, in deren Verlauf 150 000 Menschen evakuiert werden mussten. Der Gegensatz zwischen dem kalten Norden und dem subtropischen Süden wird u. a. bewirkt durch den Einfluss von Meeresströmungen. Im Rhythmus der ostasiatischen Monsune bringt der winterliche Nordostwind der Westseite Niederschläge; der Sommermonsun aus Südosten dringt im Juli bis Hokkaidō vor. Taifune treffen mit großer Regelmäßigkeit im Spätherbst mit Flutwellen und Regenstürmen die dicht besiedelten Küstenebenen.

Politik und Bevölkerung

Die Verfassung der parlamentarisch-demokratischen Monarchie stammt aus dem Jahr 1947. Die frühere zentrale Stellung des Kaisers ist darin beseitigt. Das Volk wählt die zwei Kammern des Parlaments, das Unter- und das Oberhaus (Haus der Räte). Formelles Staatsoberhaupt ist der Kaiser (Tenno). Seit 1955 stellte die Liberaldemokratische Partei (LDP) fast durchgehend die Regierung. Am 11. März 2011 erschütterte eine dreifache Katastrophe das Land: ein Erdbeben, ein Tsunami und der Nuklearunfall in Fukushima. Der Einheitsstaat ist in 47 regierungsabhängige Präfekturen gegliedert. Über 99 % der Bevölkerung des dicht besiedelten Inselstaates sind Japaner. Die rund 30 000 Ainu, Nachfahren einer paläoasiatischen Rasse, leben im Norden Japans. Koreaner und Chinesen stellen die größten Gruppen der ausländischen Bevölkerung. Da die meisten Japaner mehreren Religionsgemeinschaften angehören, ist verständlich, dass sich über 110 Mio. als Shintoisten, über 90 Mio. als Buddhisten und über 10 Mio. als Gläubige von Mischreligionen bezeichnen. In dem Industriestaat Japan hat die Landbevölkerung stark zugunsten der Stadtbevölkerung (78 %) abgenommen. In keinem anderen Staat der Erde ist der Anteil der Jugendlichen, die zwölf Jahre lang die Schule besuchen, so hoch wie hier: Er beträgt bis zu 80 %! Die Analphabetenrate liegt seit 100 Jahren bei nahezu null.

Geschichte und Kultur

Der gegenwärtige Kaiser Akihito gilt als der 125. Kaiser einer 2600 Jahre alten Dynastie. Seit dem Paläolithikum sind die japanischen Inseln besiedelt, seit dem 5. Jh. n. Chr. gebrauchte man chinesische Schriftzeichen, seit dem 6. Jh. ist der Buddhismus verbreitet. Kaisertum und Adelsgeschlechter, Schwertadel und Klerus und ihr wechselndes politisches Gewicht bestimmten den Verlauf der Geschichte. Das Land verharrte lange Zeit in selbst gewählter Isolierung. Die Entwicklung des modernen Japan setzte 1868 ein, als Kaiser Mutsuhito eine Reihe von Reformen durchsetzte (Meijireform) und technische Neuerungen einführte. Die Großgrundbesitzer wurden zwar enteignet, sie erhielten jedoch reichliche Entschädigungen, und mit diesen Mitteln wurden sie zu den Großindustriellen und Bankiers der Industriemacht Japan. Die jahrhundertealte handwerkliche Tradition und die städtische Kultur erleichterten den raschen Anschluss Japans an die technische Welt. Nachdem Japan 1895 Taiwan, 1904 Sachalin und 1910 Korea annektiert hatte, errichtete es 1934 das Kaiserreich Mandschukuo, überzog China mit einem Krieg, trat 1941 an der Seite Deutschlands und Italiens in den Zweiten Weltkrieg ein und hatte bis 1942 ganz Südostasien erobert. Die vernichtenden Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki bewirkten die Kapitulation Japans, das 1951 auf alle kriegsbedingten Gebietserwerbungen seit 1895 verzichtete. Shintoistische Schreine und buddhistische Tempel sind Pflegestätten der traditionellen Kultur.

Japan - Geschichte

660–585 v. Chr.Japans erster, mythischer Kaiser Jimmu regiert
794–1192Heian-Zeit: Kyoto ist Hauptstadt
1192–1333Kamakura ist Residenz
1603–1868Edo-Zeit: Reichseinigung, Abschließungspolitik gegenüber dem Ausland, kulturelle Blüte
Ab 1868Meiji-Restauration: Erneuerung der Macht des Kaisers
1895–1945Kriege mit China und Russland; Taiwan und Korea werden Kolonien
1945Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki, Kapitulation Japans
1971Die USA geben Okinawa an Japan zurück
1989–2019Heisei-Zeit unter Kaiser Akihito
2011Tsunami und Atomkatastrophe in Fukushima
2019Krönung von Kaiser Naruhito, Beginn des Reiwa-Zeitalters
2023Die Besucherzahlen sind höher als vor der Pandemie, auch dank des günstigen Yen
Klimadaten
Kommunikation & Adressen

Diplomatische Vertretungen

Deutsche Botschaft Tokio

4-5-10 Minami-Azabu, Minato-ku | Tokyo 106- 0047 | Tel. 03 57917700 | japan.diplo.de

Österreichische Botschaft Tokio

1-1- 20 Moto Azabu, Minato-ku | Tokyo 106- 0046 | Tel. 03 34518281 | bmeia.gv.at/oeb-tokio

Schweizerische Botschaft Tokio

5-9- 12 Minami-Azabu, Minato-ku | Tokyo 106-8589 | Tel. 03 54 49 84 00 | eda.admin.ch/tokyo

Notfallnummern

Polizei: 1 10

Englischsprachige Helpline (Mo–Fr außer feiertags 8.30–17.15 Uhr): Tel. 03 35 01 01 10 oder #91 10

Krankenwagen, Feuerwehr: 1 19

Tokyo English Life Line (TELL) bei psychischen Problemen (Mo–Do 9–23, Fr–So 9–14 Uhr): Tel. 03 57 74 09 92

Internetzugang

Kostenloses WLAN ist in Japan zunehmend verfügbar, vor allem in der Hauptstadt Tokio. Gerade in traditionellen ryokan-Unterkünften gibt es aber oft nur WLAN in der Lobby oder nur Internet per Kabelanschluss auf dem Zimmer. 

Post

Postämter erkennst du am roten T mit einem Balken darüber auf weißem Grund. Postkarten nach Europa kosten 70 Yen, Briefe 110 Yen. Geldautomaten in Postämtern akzeptieren internationale Kreditkarten.

Telefon & Handy

Die internationale Vorwahl für Japan lautet +81, danach wählst du die entsprechende Ortsvorwahl ohne die erste 0. Mobiltelefonnummern beginnen mit 070, 080 oder 090. Dank immer besserer WLAN-Abdeckung kommst du mit deinem Smartphone von daheim in Städten einigermaßen durch, für Reisen auf dem Land mietest du dir besser am Flughafen einen WLAN-Router und/oder ein Handy mit lokaler SIM-Karte.

Feiertage, Feste & Veranstaltungen

Veranstaltungen

Januar

O-shogatsu (japanweit): Neujahrsfestival an Schreinen und Tempeln

Februar

Schneefestival (Sapporo)

Februar/März 

Setsubun (japanweit), Frühlingsfest

Mai

Sanja Matsuri (Tokio), traditionelles Fest mit tragbaren Schreinen

Juni

Itoman Hare (Itoman, Okinawa), Drachenbootfestival

Juli

Sumidagawa Hanabitaikai (Tokio)

Feuerwerk Gion Matsuri (Kyoto)

Hakata Gion Yamakasa (Fukuoka)

Fuji Rock Festival (Naeba, Niigata), fujirock-eng.com

August

Nebuta Matsuri (Aomori), traditionelles Fest

Sendai Tanabata Matsuri (Sendai), traditionelles Fest

Sommerfeuerwerk (Matsue)

Summer Sonic (Maihama, Chiba), Musikfestival, summersonic.com

Earth Celebration (Sadogashima), Musikfestival, earthcelebration.jp/en

September

Jozenji Street Jazz Festival (Sendai)

Oktober

Naha Otsunahiki (Naha, Okinawa), Tauziehfestival

November

Karatsu Kunchi (Karatsu, Saga), Schreinfestival

Dezember

Chichibu Yomatsuri (Chichibu, Saitama), Nachtfestival

Feiertage

1. JanuarNeujahr
2. Montag im JanuarTag der Volljährigkeit
11. FebruarReichsgründungstag
23. FebruarGeburtstag des Kaisers
um den 21. MärzFrühlingsanfang
29. AprilShowa-Tag
3. MaiTag der Verfassung
4. MaiTag des Grüns
5. MaiKindertag
3. Montag im JuliTag des Meeres
11. AugustTag des Bergs
3. Montag im SeptemberTag der Ehrung der Alten
um den 22. SeptemberHerbstanfang
2. Montag im OktoberTag des Sports
3. NovemberTag der Kultur
23. NovemberTag des Dankes für die Arbeit
Mobilität vor Ort

Bahn

Die Bahn ist in Japan das beste Transportmittel – günstig, praktisch, pünktlic, mit einem dichten Netz. Je öfter du das Transportunternehmen wechselst, z. B. in Tokio von Japan Rail (JR) auf Metro oder Toei-Metro, desto teurer. Willst du mehrere Städte bereisen, hol dir schon zu Hause einen Japan Rail Pass (japanrailpass.net/de) für 1, 2 oder 3 Wochen. Faustregel: Eine Fahrt von Tokio nach Kyoto und zurück entspricht in etwa dem Preis für einen Japan Rail Pass für 1 Woche. Der nur in Japan erhältliche Seishun-18-Pass (jreast.co.jp/multi/de/pass/seishun18.html) ist günstiger, gilt aber nur für langsamere Züge und zu gewissen Zeiten.

Fahrrad

Das Fahrrad ist eine günstige und praktische Möglichkeit, Japan zu erkunden. Verleihe gibt es viele, mehrere Städte haben Netzwerke mit Abholstationen eingerichtet. Achtung: Räder können nicht mit der Bahn transportiert werden!

Fähren

Reise langsam: Von Tokio aus bist du per Fähre über Nacht auf den Izu-Inseln – mitten in der Natur. Discounttickets sind bis zu 30 Prozent günstiger. Auch in der Seto-Inlandsee ist oft die Fähre das Verkehrsmittel der Wahl.

Taxi

In Tokio fallen für den ersten Kilometer 3,30 Euro (410 Yen) an, danach 1,90 Euro pro 237 m. Von 22 Uhr bis 5 Uhr werden Zuschläge von 20 Prozent erhoben. In Stadtzentren sind viele Taxis unterwegs, die du heranwinkst – am besten auf der Fahrbahnseite in Richtung deiner Destination. Siehst du ein rotes Schriftzeichen an der Frontscheibe, ist das Taxi „frei“. Uber ist in Japan nicht aktiv – probier stattdessen z. B. die App JapanTaxi.

Freizeit & Genießen

Essen und Trinken

Die japanische Küche ist weit mehr als nur roher Fisch, also Sushi und Sashimi. Sie ist ungeheuer variantenreich und zählt zu den besten der Welt. Beim Geschmack gibt es außer salzig, süß, sauer und bitter noch eine fünfte Dimension – sie heißt umami (herzhaft, deftig, intensiv). Während man in China bei Speisen großen Wert auf den Geruch legt, ist in Japan definitiv die Präsentation wichtig.

Kneipe auf Japanisch

In gemütlichen izakaya-Kneipen relaxt Japan nach der Arbeit, oft in abgetrennten Séparées auf Tatami-Matten. Es geht lebhaft zu, ein lautes irasshaimase („Willkommen“) schallt dir entgegen. Beim Verlassen hörst du ein herzhaftes arigato gozaimashita („Vielen Dank“). Die Speisekarte ist umfang- und abwechslungsreich. Oft wird dir eine zu bezahlende Kleinigkeit vorweg serviert (300–600 Yen). Nichtraucherbereiche sind dort eher selten, nehmen aber immer mehr zu.

Jahreszeitenküche

In Japan brauchst du keinen Kalender. Geh einfach in den Supermarkt oder ins Restaurant: Sansai, frisches Wildgemüse, gibt es z. B. im Frühling, Kürbis und Esskastanien im Herbst. Vor allem die gehobene kaiseki-Küche konzentriert sich auf frische, zur Jahreszeit passende Zutaten. Anstatt mit starken Gewürzen und Saucen den Geschmack zu verändern, wird der Eigengeschmack betont. 

Regionale Unterschiede

Japaner lieben regionale Spezialitäten. Während z. B. in der Region um Tokio Nudelgerichte in einer da-shi- Brühe aus gehobeltem Bonito und dunkler Sojasauce serviert werden, stellt man in Zentraljapan dashi aus Seetang und Bonito mit einer helleren Sojasauce her. Auf den Okinawa- Inseln gibt es Zutaten wie goya (Bittergurke) und umibudo (Grünalgen), die sich stark vom Angebot im Rest Japans unterscheiden.

Wasser und Tee für lau

Wenn du ein Lokal betrittst, warte, bis man dir einen Tisch zuweist. Sobald du sitzt, serviert man dir eisgekühltes Leitungswasser oder japanischen Tee (Grüntee oder Gerstentee) – kostenlos! Dazu bekommst du ein oshibori, ein kleines, feuchtes Tuch, im Winter heiß, im Sommer kalt. Es ist nur für die Hände gedacht! Auch Tee am Schluss der Mahlzeit kostet nichts. 

Keine Extrawürste

Japaner haben eine sehr konkrete Vorstellung davon, wie Gerichte zubereitet werden und schmecken müssen. Es kann bei speziellen Ernährungsanforderungen – etwa wegen Allergien, Intoleranzen oder aus Überzeugung – schwierig sein, Varianten von Gerichten zu bekommen. Wer glutenfrei, laktosefrei, vegetarisch oder vegan isst, sollte anrufen oder passende Lokale recherchieren. Vegetarier sind (meist) mit shojin-ryori gut bedient. Das sind vegetarische Gerichte buddhistischer Mönche.

Anständig zu Tisch

Statt „Guten Appetit“ sagst du itadakimasu („ich nehme demütig entgegen“) und faltest dazu die Hände kurz vor der Brust. Stäbchen (o-hashi) sind für die meisten Gerichte das typische Esswerkzeug. Bitte nicht damit herumfuchteln oder Essen aufspießen und auf keinen Fall Stäbchen in den Reis stecken oder Essen von Stäbchen zu Stäbchen reichen. Das erinnert Japaner an Beerdigungsriten. Wenn du dir Speisen von einem gemeinsamen Teller nimmst, dreh deine Stäbchen um. Wird dir Reis in einer separaten Schale serviert, nimm sie zum Essen in die Hand. Wer sie restlos leert, bezeugt seinen Respekt gegenüber diesem den Japanern geradezu heiligen Lebensmittel. Genieß den besonderen Geschmack von japanischem Reis, anstatt ihn mit Sojasauce zu „ertränken“. Nudelsuppen schlürft man laut – so schmecken sie angeblich besser. Nach dem Mahl sagst du go-chiso-sama deshita („es war ein Festmahl”) – und zwar sowohl, wenn du eingeladen wirst, als auch beim Verlassen des Lokals.

Süffiger Sake & Whisky

Japaner lieben Reis in allen Varianten, auch zu Alkohol fermentiert als Reiswein, genannt sake – was allgemein Alkohol bedeutet – oder nihonshu. Dieser wird aus Reis, Wasser, Koji-Schimmelpilz und Hefe gebraut und meist gekühlt, nur im Winter auch warm getrunken. Je höher die Qualität, desto stärker poliert ist der Reis, bei ginjo mindestens 40 Prozent, bei daiginjo 50 Prozent. Reiswein hat 13 bis 18 Prozent Alkoholgehalt. Stärker ist shochu aus Süßkartoffeln, Gerste, Reis, Buchweizen oder Rohrzucker mit 25 bis 37 Prozent Alkoholgehalt. Man trinkt ihn häufig mit (heißem) Wasser verdünnt. Beliebt ist auch umeshu, ein süß-fruchtiger Likör aus der Ume-Aprikose, der oft auf Eis oder mit Sodawasser verdünnt getrunken wird. Man schenkt sich übrigens nicht selbst ein, sondern den anderen. Wem eingeschenkt wird, der hält das Glas mit beiden Händen dem Einschenkenden entgegen. 

Erst seit etwa 100 Jahren wird Whisky in Japan kommerziell hergestellt – nach schottischer Art, aber mit japanischem Touch: Whisky wird in Fässern aus einheimischem Holz gelagert oder in solchen, die vorher umeshu-Likör enthielten. Spätestens seit Bill Murray im Film „Lost in Translation” einen Werbespot für Suntory drehte, ist japanischer Whisky international bekannt und preisgekrönt. Whisky wird in Japan meist verdünnt getrunken, mit Wasser oder Sodawasser. 

Essen aus der Box

Bento heißen die handlichen Lunchboxen, meist mit Fisch, Fleisch, eingelegtem und gekochtem Gemüse und Reis gefüllt. Die leckersten findest du in den Untergeschossen der Kaufhäuser (depachika), günstiger sind sie in Supermärkten und Convenience Stores. Für Shinkansen-Reisen sind ekiben-Bentos praktisch, die du an Bahnhöfen bekommst (aber bitte nicht in der U-Bahn essen!). Handlich sind onigiri-Reisdreiecke, gefüllt z.B. mit sauren Pflaumen oder Lachs. 

Ungewohnte Nachspeisen

Bohnen in Süßigkeiten? Klingt seltsam, schmeckt aber gut. Gesüßte, mehlige Azuki-Bohnen sind die Basis vieler japanischer Süßspeisen wie shiruko, eine Art Bohnensuppe, serviert mit mochi (Reiskuchen) und kuri (Esskastanien). Wagashi, japanisches Konfekt, besteht auch oft aus Bohnenmus sowie Zucker und Reismehl. Im Sommer sind geleeartige Gerichte beliebt.

Trinkgeld

Trinkgeld ist in Japan unüblich. Es kann sogar als Beleidigung verstanden werden. Ein herzliches Dankeschön (gotschissoo-ssama) genügt.

Einkaufen und Shoppen

Japan ist gefährlich für den Geldbeutel, speziell wenn man ein Faible für Kunsthandwerk hat. Die Detailverliebtheit ist unnachahmlich, die Qualität auch. Nach oben ist die Preisspanne offen, auf Flohmärkten kannst du aber manches Schnäppchen machen, und 100-Yen-Läden bieten günstigen Krimskrams.

Schön scharf

In der Tokioter „Küchenstadt“ Kappabashi, am Fischmarkt oder in den Edelkaufhäusern findest du eine gute Auswahl an japanischen Topmessern. Ein ordentliches Messer gibt‘s ab 80 Euro aufwärts. Je nach Verwendungszweck unterscheidet sich die Form. Viele haben marmorierte Muster auf der Klinge und den Namen des Meisters in Schriftzeichen eingraviert. Wichtig: Gute japanische Messer sind nicht rostfrei und müssen trocken gehalten werden!

Tupfen statt pudern

Im schwülen japanischen Sommer Puder aufzutragen verstopft die Poren, aber das Gesicht glänzt trotzdem. Besser greifst du zu aburatorigami, Abtupftücher, die auch Geishas traditionell benutzen. Sie sind aus feinem Papier und passen in die kleinste Handtasche. Alle großen Kosmetikmarken wie Shiseido bieten sie an, der bekannteste Hersteller ist Yojiya (yojiya.co.jp). 

Geschickt gewickelt

Ein Kimono steht auf der Wunschliste vieler Japan-Besucherinnen ganz oben. Einfacher zum Anziehen ist die Sommerversion, der yukata. Beide findest du in Tokios Edelkaufhäusern, bezahlbarere Modelle bei der Kimonokette Tansuya oder beim Familienbetrieb Sakaeya (kimono-sakaeya.com/Tokyo) in Harajuku (Tokio). Dort kannst du Kimonos auch leihen, bekommst Hilfe beim Ankleiden und kannst ihn bei einer kleinen Teezeremonie probetragen. Schnäppchen in Sachen Kimono und yukata lassen sich auf Flohmärkten oder in Second-Hand-Läden machen.

Zen aus dem Regal

Weniger ist mehr, haben sich die japanischen Hersteller Muji und Uniqlo auf die Fahnen geschrieben und bieten modernen Zen-Minimalismus zum Mitnehmen an. Während sich Uniqlo auf Modebasics von Unterwäsche bis Daunenjacken konzentriert, gibt’s bei Muji alles fürs Zuhause – in zeitlosen, gedeckten Farben.

Glänzende Gefäße

Die Herstellung von Lackwaren hat in Japan seit Jahrtausenden Tradition. In einem aufwendigen Verfahren und unzähligen Arbeitsschritten wird der Lack aus Lackbaum gewonnen und auf einen Träger aufgebracht, meist Holz, aber auch Glas, Leder oder Papier. Das Ergebnis ist bakterienabweisend, leicht, beständig – und wunderschön! Viele Lackwaren werden dann noch mit Gold- und Silberpulver verziert. Die bekanntesten Herstellungsorte sind Wajima und Yamanaka sowie Aizu-Wakamatsu.

Gefaltet und geknotet

Ein vielseitiges Souvenir ist das tenugui, ein handlich gefaltetes Tuch. Eigentlich ist es ein Handtuch, aber es eignet sich im Sommer auch zum Schweißabtupfen oder als Halstuch. Mit traditionellen Mustern und Motiven bedruckt, sieht es gerahmt hübsch als Wanddeko aus. Die größere Version, das furoshiki, fungiert geschickt geknotet als Tragetasche, z. B. für die Bento-Lunchbox, oder als umweltfreundliche Geschenkverpackung.

Öffnungszeiten

Insbesondere bei größeren Sehenswürdigkeiten solltest du spätestens eine Stunde vor der angekündigten Schließzeit vor Ort sein. Sehenswürdigkeiten sind üblicherweise von 9 bis 17 Uhr, in den Wintermonaten häufig nur bis 16 Uhr geöffnet. Geschäfte öffnen meist erst gegen 10 oder 11 Uhr ihre Türen, bleiben aber bis mindestens 18 Uhr, häufig auch bis 20 Uhr oder noch länger geöffnet.

FKK

FKK und Oben-ohne-Sonnen sind in Japan verpönt. Trag wegen der Sonnenstrahlung, die stärker als in Europa ist, am besten lange Ärmel/Hosen oder rash guards (Sonnenschutzkleidung). Und nimm Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50. 

Fotografieren

In vielen Tempeln und Schreinen ist es im heiligsten Bereich verboten zu fotografieren. Wenn du Personen ablichten willst, bringt dich ein freundliches sumimasen (Entschuldigung) mit Gesten weiter.

StreetfoodVegetarischesFleischgerichteFisch & MeeresfrüchteDessert

Soba/Ramen/UdonSuppe mit Buchweizen-, dünnen oder dicken Weizennudeln, getoppt mit Gemüse, Fleisch und Fisch
TakoyakiMit Oktopus gefüllte, gebratene Teigbällchen 
Gemüse-TempuraIm Teigmantel frittiertes Gemüse, mit Salz oder leichter Dip-Sauce
Dengaku-DofuTofu, gegrillt und mit Miso-Paste bestrichen
NabeGemüse und Tofu, in Suppensud kurz gekocht und in Sesamoder ponzu-Sauce (Zitrus-Sojasauce) gedippt 
ShabushabuFeuertopfgericht mit hauchdünn geschnittenem Fleisch und Gemüse, gegart in Seetangsud
OkonomiyakiHerzhafte dicke Pfannkuchen, auf der heißen Platte gebraten, gefüllt nach Geschmack, etwa mit Schweinefleisch, Shrimps, Käse und Frühlingszwiebeln
YakitoriGegrillte Hähnchenspieße in einer würzigen Marinade aus Sojasauce, Mirin, Sake und Zucker
Katsuo No TatakiBonito, außen scharf angebraten, innen noch roh, serviert mit Frühlingszwiebeln, Ingwer und Knoblauch und pikant gewürzt mit Sojasauce, Essig und Zitrone
Hotate No BatayakiIn Butter gebratene Jakobsmuscheln 
KuzukiriGeleeartige Nudeln aus der bohnenähnlichen Kuzu-Wurzel, serviert mit braunem Zuckersirup
Stichworte

Nasentüchlein

Schon vor der Corona-Pandemie war in Japan das Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes im Alltag völlig normal – nicht nur im Labor, im Kontakt mit Patienten oder Lebensmitteln. Wenn man erkältet ist, wird das von anderen erwartet. Umgekehrt tragen gerade zur Grippezeit in den vollen Zügen viele eine Maske, um nicht selbst krank zu werden. Auch bei Allergien, etwa gegen Zedernpollen, raten Ärzte zu dieser Maßnahme. Im Winter wärmt die Maske das Gesicht. Manche verstecken sich auch dahinter. „Ich hatte heute noch keine Zeit, mich zu schminken“, hört man etwa von jungen Frauen.

Fake Food

In Japan zu reisen und gut zu essen, ohne die Landessprache zu sprechen, ist überraschend einfach. Denn viele Lokale stellen ihre Gerichte nachgemacht aus Plastik ins Schaufenster. Einfach draufzeigen – fertig! Du kannst diese Plastikmodelle (shokuhin sanpuru) auch als Souvenir für zu Hause kaufen. Wie wär’s mit einer Scheibe (Fake-)Schinken als Lesezeichen?

Olympia

Schon mal mit der Monorail-Bahn vom Flughafen Haneda ins Stadtzentrum gefahren oder mit dem Superschnellzug Shinkansen nach Osaka gedüst? Sie stammen aus jener Zeit, als Tokio 1964 die ersten Olympischen Spiele in Asien ausrichtete – mitten im japanischen Wirtschaftswunder. Der Bauboom machte die Stadt praktischer, aber nicht unbedingt schöner. Mangels Platz stellte man die Monorail und die neue Stadtautobahn kurzerhand auf Stelzen über die Kanäle – schlecht für Fischer und Wasserqualität. Hinter den Kulissen regierten Korruption und die japanische Mafia. Nach Ausrichtung der Olympischen Winterspiele in Sapporo 1972 und Nagano 1998 war Tokio im Sommer 2021 erneut an der Reihe. Der Bauboom war bei Weitem nicht so extrem wie 1964, ist aber nicht zu übersehen. Alte Häuser verschwanden, Hotels in Hochhäusern eröffneten. Eine Kontroverse gab es um das Nationalstadion. Die Britin Zaha Hadid sollte es bauen, bis angeblich zu hohe Kosten dem Projekt ein Ende setzten. Zum Zug kam schließlich der einheimische Architekt Kengo Kuma.

Kaiserfamilie

Bis Ende des Zweiten Weltkriegs galt der Kaiser in Japan als gottgleich. Erst bei seiner Radioansprache zur Kapitulation hörten die Japaner zum ersten Mal seine Stimme – und verstanden kaum ein Wort, weil der tenno eine ganz eigene Form des Japanischen spricht. Laut der Nachkriegsverfassung ist der Kaiser nur noch Staatssymbol und von politischem Engagement ausgeschlossen. Trotzdem haben sowohl Hirohito wie sein Nachfolger Akihito (der bis 2019 Kaiser war) seither Zeichen gesetzt und sich für Frieden und Versöhnung engagiert, indem sie beispielsweise Nachbarländern, die unter dem japanischen Militär gelitten hatten, Besuche abstatteten. Obwohl es auch schon Kaiserinnen gab, ist die Nachfolge aktuell laut einem Gesetz von 1889 nur männlichen Nachkommen möglich. Als der damalige Kronprinz und jetzige Kaiser Naruhito mit seiner Frau Masako ein Mädchen namens Aiko bekam, überlegte man, durch eine Reform eine drohende Nachfolgekrise abzuwenden. Solche Debatten verstummten, als die Frau von Naruhitos jüngerem Bruder, Kiko von Akishino, 2006 einen Jungen zur Welt brachte. Frauen wird es auch in anderer Hinsicht schwer gemacht: Heiratet ein weibliches Mitglied der Kaiserfamilie, muss sie ihren adligen Status aufgeben. Als Sayako, die einzige Tochter von Kaiser Akihito und Kaiserin Michiko, 2005 einen Tokioter Stadtplaner heiratete, musste sie ausziehen. Fortan lebte sie mit ihrem Mann in einer Wohnung mit nur einem Schlafzimmer. Außerdem musste sie erst einmal lernen, wie man Lebensmittel und Möbel einkauft.

Kaiserkalender

Japan nutzt zwar wie Deutschland den gregorianischen Kalender, aber verwendet noch einen eigenen, der die Jahre nach der Krönung des Kaisers zählt. Die Thronbesteigung von Akihito 1989 läutete die Heisei-Ära ein und löste damit die Showa-Ära ab, die seit 1926 unter seinem Vater Hirohito galt. 2019 bestieg Akihitos Sohn Naruhito den Chrysanthementhron. Im Mai 2019 hat in Japan damit die Reiwa-Ära begonnen. Der neue Name betrifft nicht nur Kalender- und Formulardrucker – sondern auch die gesamte IT-Welt, vergleichbar mit dem Jahr-2000-Problem.

Glücksbringer

Glück hat man in Japan nicht, man kauft es – oder versucht es zumindest. Was bringt die nähere Zukunft? Das verraten dir omikuji, Glückslose, die du an fast jedem Schrein und manchem Tempel für einen kleinen Obolus bekommst. Auf den Losen gibt es Abstufungen von großem Glück bis zu großem Pech, Bereichen wie Arbeit, Lernen, Liebe oder Reisen zugeordnet. Glück verheißende Orakel nimmt man mit nach Hause, die anderen knotet man vor Ort an dafür vorgesehene Strippen. Du willst dein Glück nicht dem Zufall überlassen? Dann sind omamori das Richtige – Amulette in Form kleiner bestickter Stoffbeutel. In Japan sind Pechjahre (yakudoshi) übrigens vorherbestimmt: Bei Frauen sind die kritischen Jahre im Alter von 19, 33, 37 und 61 Jahren, bei Männern mit 25, 42 und 61 Jahren. Dazu kommt jeweils noch ein Vor- und ein Nachpechjahr. Lebensverändernde Entscheidungen sollten dann lieber aufgeschoben oder mit viel Vorsicht getroffen werden. Aber auch kein Glück ist von ewiger Dauer. Es wird empfohlen, die Glücksbringer nach einem Jahr zu ersetzen.

Mütterdiskriminierung

Jede vierte japanische Arbeitnehmerin hat es erlebt: matahara (vom englischen „maternity harassment“), die Diskriminierung von (werdenden) Müttern. Schwangere werden gehänselt, herabgestuft, schlechter bezahlt oder gleich entlassen. Dass matahara Eingang in die Alltagssprache gefunden hat, ist auch Sayaka Osakabe zu verdanken. Die Tokioterin gründete 2014 Matahara Net, eine Freiwilligenorganisation, die Betroffene – wie Osakabe selbst – unterstützt. Ihr Chef wollte sie zwingen, sich zwischen Job und Kind zu entscheiden. „Wenn man eine Woche zu Hause bleibt, weil man erkältet ist, wird das akzeptiert. Nicht aber, wenn man wegen der Schwangerschaft fernbleibt, denn daran ist die Frau selbst schuld“, so die Frauenrechtsaktivistin. Für ihr Engagement erhielt sie 2015 den „International Women of Courage Award“ der US-Regierung, überreicht von Michelle Obama. Im Global Gender Gap Report des Weltwirtschaftsforums, der alljährlich den Grad an Gleichberechtigung der Geschlechter misst, rangiert Japan bei 140 Ländern regelmäßig im letzten Viertel, hinter Nepal, Sierra Leone und Tadschikistan.

Notlügen

Honne bezeichnet aufrichtige Gefühle, tatemae nennt man in Japan die Fassade, die man nach außen zeigt – ein doppelgesichtiges Verhalten, das in Japan wohl eine Spur mehr gepflegt wird als anderswo. Alles Lüge? Die Motivation ist oft, Konflikte zu vermeiden und Harmonie zu wahren. Tatemae- Notlügen sind im gemeinschaftsorientierten Japan eine Form der Höflichkeit, die oft auf die Geschichte als shimaguni (Inselland) zurückgeführt wird. Willst du herausfinden, was jemand wirklich denkt, oder selbst mal die Maske fallen lassen? Dann am besten in geselliger und alkoholseliger Runde. Gehst du zu weit, kannst du es auf die Promille schieben – was in Japan für fast jegliches Fehlverhalten akzeptiert wird. Wenn auf deiner Reise etwas schiefgeht und du am liebsten explodieren möchtest, dann greif besser auf tatemae und freundliches, aber beharrliches Nachfragen zurück. Gefühle zeigen, laut werden, ausflippen – das wird als kindisch angesehen und ist selten zielführend.

Verpackungswahnsinn

Ein bereits in Plastik verpacktes Klebeband wird in eine separate Plastiktüte gesteckt, die wiederum in eine größere Plastiktüte kommt, die den Rest der Einkäufe – Lebensmittel – enthält. Leider kein Einzelfall in Japan! Eigentlich sind Plastiktüten seit 2020 per Gesetz kostenpflichtig. Ausnahme: die großen Edelkaufhäuser. Schließlich ist bei einem dort gekauften Geschenk die Tasche mit dem „richtigen“ Logo fast die Hälfte der Miete. Doch auch andere Läden umgehen gern das Verbot, kostenlos Tüten abzugeben.

Dating

Frauen und Männer leben in Japan von klein auf in ziemlich klar getrennten Sphären. Damit sich diese trotzdem überlappen, gehen Singles zu gokon. Das sind lockere Dating-Partys, wo die Veranstalter versuchen, möglichst gleich viele Vertreter beider Geschlechter einzuladen. Deutlich ernster geht es bei o-miai zu, Eheanbahnungstreffen. Noch bis zur jetzigen Großelterngeneration waren sie Standard. Inzwischen gibt es mehr Liebesheiraten, aber die Vernunftehe spielt weiter eine Rolle, vor allem jenseits der 35. Denn ohne Heirat keine Kinder in Japan! Nur zwei Prozent der Babys in Japan kommen außerehelich zur Welt. Was der Eheschließung jedoch häufig im Weg steht, ist das Geld. Unter einem Jahreseinkommen von 4 Mio. Yen (rund 32 000 Euro) können Japaner bei Japanerinnen kaum landen. Trotz sich wandelnder Geschlechterrollen sehen die meisten den Mann weiter als Versorger, während die Frau für die Kindererziehung zuständig ist. Auch die Rolle als „Berufshausfrau“ (sengyoshufu) ist unter Japanerinnen attraktiv. Aus Angst vor finanziellen Verpflichtungen und Einschränkungen ihrer Freiheiten verzichten immer mehr junge Menschen gleich ganz auf Ehe und Kinder.

Ultranationalisten

Was plärrt da aus den Lautsprechern dieser riesigen schwarzen oder weißen Trucks, geschmückt mit der japanischen Nationalflagge, die durch Tokio cruisen? Martialische Marschmusik, die Nationalhymne und politische Parolen. Darin propagieren uyoku, rechtsradikale Ultranationalisten, Militarismus, leugnen Japans Kriegsverbrechen (nur zwei Stichworte: Zwangsprostitution und das Massaker von Nanking 1937) und wollen den tenno wieder an die Macht bringen. Auch am Tokioter Schrein Yasukuni-jinja sieht man solche Nationalisten häufig. Hier werden 2,5 Mio. Soldaten geehrt, die für die Kaiserlich Japanische Armee ihr Leben ließen – darunter aber auch 14 ausgewiesene Kriegsverbrecher. Was dazu führt, dass China und Korea die Besuche hochrangiger japanischer Politiker dort als Affront empfinden.

Roboterfreunde

Japaner haben eine spielerische Einstellung zu Robotern. Seit Jahren experimentiert man mit vermenschlichten Wesen aus Plastik und Metall, die mithilfe Künstlicher Intelligenz künftig noch cleverer werden sollen. Man hofft, dass sie den Arbeitskräftemangel der überalterten Gesellschaft ausgleichen können. Roboterhunde, Roboter-Empfangspersonal, Roboterköche – warum nicht? So wie Tomomi Ota, eine Tokioterin Anfang 30, die mit einem humanoiden Roboter zusammenlebt, denken viele. Sie sieht in Robotern eine neue Kategorie der Existenz neben Menschen und Haustieren. Bei allem technischen Fortschritt ist Japan aber manchmal auch altmodisch: So erfreut sich in der Hightech-Nation das Faxgerät immer noch größter Beliebtheit.

Rückzug

Oft beginnt es mit Hänseleien in der Schule. Bei anderen sind es Probleme an der Universität oder der Jobverlust. Gründe, warum sich Menschen aus dem Leben und in ihre vier Wände zurückziehen, gibt es viele. In Japan soll es etwa 1 Mio. Betroffene geben, die im Durchschnitt elf Jahre lang nicht mehr vor die Tür gehen und sich meist noch im Kinderzimmer einigeln. Man nennt sie hikikomori. Die, die es herausschaffen, sprechen vom Anpassungsdruck in der japanischen Gesellschaft, wo jeder, der einmal vom vorgespurten Pfad abweicht, kaum eine Chance auf Rückkehr hat. Auch die Versorgung bei psychischen Problemen ist mangelhaft und gaman, Geduld – oder Leidensfähigkeit –, eine in Japan hochgehaltene Tugend.

Bloss nicht!

Vergessen, die Schuhe auszuziehen

Ständig musst du Schuhe fix aus- und anziehen, etwa in Tempeln, Restaurants, Toiletten und Räumen mit Tatamimatten. Absolutes No-Go: Nach dem Toilettenbesuch die dafür bereitgestellten Schuhe anzubehalten! 

Laut werden

Große Gefühle zeigt man in Japan nicht laut, sondern dezent. Sonst erntest du peinlich berührte Blicke. Bist du verschnupft, darfst du aber gerne die Nase geräuschvoll hochziehen – nur nicht laut schnäuzen! 

Abfall falsch wegwerfen

In Japan wird mindestens nach brennbarem und nicht brennbarem Müll getrennt, oft noch nach Plastikflaschen und Papier. Abfalleimer sind selten, die besten Chancen hast du an Bahnhöfen oder im Convenience Store.

Zu wenig entschuldigen

Du wirst in den Tokioter Menschenmassen von hinten angerempelt? Sag sumimasen (sorry). Lieber einmal zu viel entschuldigen als zu wenig! Aber nicht zu detailliert, das wird als Ausflucht ausgelegt. Kurz und aufrichtig genügt! Gern gesehen wird auch, schon bei Verspätungen von wenigen Minuten Bescheid zu geben. 

Am unpassenden Ort essen

So sehr Japaner kulinarische Genüsse lieben – für alles gibt es einen passenden Moment. Und der ist nicht im Gehen und in Bahnen – außer in touristischen Zügen und im Shinkansen. Dort packen viele gerne Bento-Box und Bier aus.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Öffentliche Verkehrsverbindungen sind sehr gut: Es gibt zahlreiche Inlandsflüge und ein dichtes Eisenbahnnetz inklusive Hochgeschwindigkeitszüge. In den Städten existieren Busverbindungen und zahlreiche Taxis, in den Großstädten auch U-Bahnen, die zu Stoßzeiten allerdings häufig überfüllt sind.

In Japan herrscht Linksverkehr. Es gilt striktes Alkoholverbot.
Der Verkehr ist meist stockend. Auch Reisende sollten sich einer defensiven Fahrweise anpassen. Die Höchstgeschwindigkeit ist meist niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 80 bzw. 100 km/h.
Autobahnen sind ausnahmslos mautpflichtig. Für ausländische Reisende wird ein vergünstigter Japan ExpressPass angeboten, der für eine bzw. zwei Wochen mit Ausnahme von Hokkaido, Tokyo und Osaka unbegrenzte Autobahnfahrten ermöglicht. Reisende sollten sich ansonsten bei Anmietung eines Fahrzeugs über Verkehrsregeln und Optionen für Mautgebühren erkundigen.
Hilfreiche Informationen für Reisende bietet in englischer Sprache die Japan National Tourism Organization.

Um in Japan ein Fahrzeug fahren zu dürfen, benötigen Inhaber eines nationalen deutschen Führerscheins eine japanische Übersetzung. Der deutsche Internationale Führerschein wird in Japan nicht anerkannt.

Übersetzungen können in Japan direkt an einem der zahlreichen International Service Counter der Japan Automobile Federation (JAF) angefertigt werden. Die Übersetzung wird in der Regel am selben, spätestens am nächsten Werktag gefertigt und kostet 3.000,- JPY (je nach Wechselkurs ca. 20 - 25 EUR). Originalführerschein und Übersetzung sind stets zusammen mitzuführen und für bis zu ein Jahr nach Einreise gültig.

Das Japanische Fremdenverkehrsamt in Frankfurt listet zudem einige Anbieter in Deutschland auf, die bei der Beschaffung von Führerscheinübersetzungen aus Japan behilflich sein können.
Es werden auch Übersetzungen anerkannt, die vom ADAC Südbayern e.V. gefertigt wurden.

In Japan sind gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten legal; gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften sind hingegen gesetzlich nicht möglich. In einigen Landesteilen werden dennoch inzwischen Ersatzbescheinigungen für gleichgeschlechtliche Paare ausgestellt. Die Tokyo Rainbow Pride -Parade wird seit mehreren Jahren ohne Zwischenfälle durchgeführt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Das japanische Strafrecht sieht selbst für Bagatelldelikte harte Strafen vor. Ausländer müssen selbst bei kleineren Straftaten wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Schlägereien und bei der Verwicklung in Verkehrsunfälle mit bis zu 23 Tagen in Haft rechnen, da grundsätzlich von einer Flucht- bzw. Verdunklungsgefahr ausgegangen wird.

Drogendelikte, insbesondere die illegale Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, wie "Ecstasy", werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das japanische Recht kennt die Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Drogen nicht. Ebenso wenig sieht das japanische Recht ein Absehen von Strafe beim Besitz geringer Mengen illegaler Drogen vor. Beim Besitz von Cannabis (Haschisch und Marihuana) drohen beispielsweise bis zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Beim Besitz von Amphetaminen sind es sogar zehn Jahre. Die Haftbedingungen in japanischen Gefängnissen werden von Nichtjapanern als sehr hart empfunden.

Bei Festnahme oder Verkehrsunfällen mit Personenschaden sollten sich Reisende schnellstmöglich mit den deutschen Vertretungen in Japan in Verbindung setzen.

Bei Kindesentziehungen nach Japan kann mit einer Rückführung der entzogenen Kinder nur gerechnet werden, wenn der entziehende Elternteil zustimmt. In Japan ist zwar das Haager Kindesentziehungsübereinkommen (HKÜ) anwendbar, es wird jedoch von Japan nur unzureichend umgesetzt. Selbst rechtskräftige Rückführungsentscheidungen japanischer Gerichte werden nicht gegen den Willen des entziehenden Elternteils vollstreckt.

Landeswährung ist der Yen (JPY). Die Geldautomaten der meisten japanischen Banken akzeptieren noch keine ausländischen Karten. Die Akzeptanz wird jedoch kontinuierlich ausgebaut.

Europäische Maestro-Bankkarten und Kreditkarten können in Japan jedoch derzeit zur Abhebung von Bargeld an den Geldautomaten der SevenEleven- und Family Mart-Supermärkte sowie für Bargeldabhebungen an Geldautomaten der Filialen der japanischen Post (während der Öffnungszeiten) verwendet werden.

  • Erkundigen Sie sich vor der Reise beim deutschen Geldinstitut über die Bedingungen zur Bargeldabhebung im außereuropäischen Ausland.

Die Weltgesundheitsorganisation hat die Erkrankung, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu sowie die Hinweise im -Artikel, auf den Seiten der , des und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen -Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen impfen.

Die hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ergänzen.

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von derzeit abweichen, siehe

Aktuelles.

Für die Einreise nach Japan sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (ländliche Gebiete) ein Impfschutz gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion ist in Japan endemisch und führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Ausbrüchen. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren. Weitere Informationen siehe Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen Ärzten zur Verfügung stehen, die bei den deutschen Vertretungen in Japan erfragt werden können, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein. Viele Krankenhäuser behandeln ausländische Patienten nur gegen Vorkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Mon, 09 Dec 2024 18:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 09 Dec 2024 18:47:18 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Aufenthalten in von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebieten um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi I im Nordosten der Insel Honshu wird gewarnt.

Kernkraftwerk Fukushima

Nach dem Unglück im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi 2011 gibt es weiterhin Gebiete, für die Evakuierungsanordnungen gelten. Bei den evakuierten Gebieten in Fukushima handelt es sich um Teile der Ortschaften Futaba, Iitate, Katsurao, Minamisōma, Namie, Okuma und Tomioka, siehe Karte des Wirtschaftsministeriums (Ministry of Economy, Trade and Industry).

  • Reisen Sie nicht in die von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebiete (siehe Karte).
  • Unternehmen Sie notwendige Reisen in die evakuierten Gebiete erst nach Kontakt mit den zuständigen regionalen Behörden und beschränken Sie sie auf ein Minimum.
  • Bei Fragen zu Reaktorsicherheit und Strahlenschutz informiert das Bundesamt für Strahlenschutz.
  • Reisen in andere Landesteile sind aus radiologischer Sicht unbedenklich.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die Lage in Japan gilt als stabil und ruhig. Demonstrationen und gewaltsame Auseinandersetzungen sind entsprechend selten.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen in größeren Städten und an touristischen Orten vor. Gewalttätige Übergriffe sind selten.
Betrügereien, Raub und sexuelle Übergriffe, oft in Verbindung mit dem Einsatz von Betäubungsmitteln oder Drogen, kommen allerdings in von Touristen frequentierten Ausgehvierteln von Tokyo (z.B. Roppongi, Kabuki-cho, Shibuya und Ikebukuro) und anderen Großstädten durchaus vor.

  • Lassen Sie aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen die übliche Vorsicht walten.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Lassen Sie Getränke und Speisen insbesondere abends und nachts nie unbeaufsichtigt.
  • Seien Sie vorsichtig, Getränke oder Speisen (auch Zigaretten oder Kaugummis) von Fremden oder neuen Bekannten anzunehmen.
  • Meiden Sie „Kundenfänger", die versuchen, Sie in Veranstaltungsorte zu locken.
  • Behalten Sie den Überblick darüber, was Sie in Bars und Restaurants bestellen, und vergewissern Sie sich über den Eintrittspreis für Clubs beim Betreten.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Erdbeben

Japan ist das erdbebenreichste Land der Erde und besitzt zahlreiche aktive Vulkane. Im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben seismisch registriert, von denen mehrere auch in Tokyo deutlich wahrgenommen werden können.

  • Bitte verfolgen Sie die relevante Nachrichtenlage und beachten die Verhaltenshinweise seitens lokaler Behörden bzw. Ihres Reiseanbieters oder Hotels.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Vulkanausbrüche

Von den 110 als aktiv geltenden Vulkanen werden derzeit 47 permanent überwacht. Für die Vulkane Sakurajima, Kuchinoerabu, Iojima, Mont Aso und Suwanosejima in der Region Kyushu sowie den Vulkan Kusatsu-Shirane in der Präfektur Gunma nordöstlich von Tokyo gelten erhöhte Warnstufen und z.T. Sperrzonen. Zuletzt warfen die Vulkane Aso und Sakurajima Aschewolken aus. Vulkanausbrüche fordern immer wieder Todesopfer.

Tropen- und Schneestürme

In Hokkaido herrscht gemäßigtes Klima, in Honshu, Shikoku, Kyushu gemäßigtes bis subtropisches Klima mit milden Wintern und feucht-heißen Sommern, und in Okinawa im Süden ist das Klima subtropisch mit warm-feuchten Wintern und feucht-heißen Sommern.

Süd- und Westjapan werden im Spätsommer häufig von Taifunen heimgesucht. Starke Winde, Überschwemmungen und Erdrutsche können in der Folge zu erheblichen Schäden und Behinderungen im Reiseverkehr führen.

Schneestürme können in West-Honshu und Hokkaido von Dezember bis März auftreten. Lawinenabgänge und Erdrutsche sind insbesondere in Gebirgen möglich.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Öffentliche Verkehrsverbindungen sind sehr gut. Es gibt zahlreiche Inlandsflüge und ein dichtes Eisenbahnnetz einschließlich Hochgeschwindigkeitszüge. In den Städten existieren Busverbindungen und zahlreiche Taxis, in den Großstädten auch U-Bahnen, die zu Stoßzeiten allerdings häufig überfüllt sind.

In Japan herrscht Linksverkehr. Es gilt striktes Alkoholverbot.
Der Verkehr ist meist stockend. Auch Reisende sollten sich einer defensiven Fahrweise anpassen. Die Höchstgeschwindigkeit ist meist niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 80 bzw. 100 km/h.
Autobahnen sind ausnahmslos mautpflichtig. Für ausländische Reisende wird ein vergünstigter Japan Express Pass angeboten, der für eine bzw. zwei Wochen mit Ausnahme von Hokkaido, Tokyo und Osaka unbegrenzte Autobahnfahrten ermöglicht. Reisende sollten sich ansonsten bei Anmietung eines Fahrzeugs über Verkehrsregeln und Optionen für Mautgebühren erkundigen.
Hilfreiche Informationen für Reisende bietet in englischer Sprache die Japan National Tourism Organization.

Führerschein

Um in Japan ein Fahrzeug fahren zu dürfen, benötigen Inhaber eines nationalen deutschen Führerscheins eine japanische Übersetzung. Der deutsche internationale Führerschein wird in Japan nicht anerkannt.

Übersetzungen können in Japan direkt an einem der zahlreichen International Service Counter der Japan Automobile Federation (JAF) angefertigt werden (gegen Gebühr). Originalführerschein und Übersetzung sind stets zusammen mitzuführen.

Das Japanische Fremdenverkehrsamt in Frankfurt listet zudem einige Anbieter in Deutschland auf, die bei der Beschaffung von Führerscheinübersetzungen aus Japan behilflich sein können.
Es werden auch Übersetzungen anerkannt, die vom ADAC Südbayern e.V. gefertigt wurden.

Wanderungen auf den Fuji

Mit Beginn der offiziellen Wandersaison 2024 wurde aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen die Zahl der Wanderer zum Gipfel des Bergs Fuji erstmals begrenzt. Dies gilt vorerst nur für die Hauptroute zum Gipfel („Yoshida Trail"), die nur noch von max. 4.000 Besuchern/Tag begangen werden darf. Hierzu müssen Wandernde vorab gegen Gebühr einen Zeitabschnitt über die offizielle Website von „Mt. Fuji Climbing" buchen.

  • Bitte informieren Sie sich hierzu auch rechtzeitig bei den japanischen Behörden und auf der Website von „Mt. Fuji Climbing".

LGBTIQ

In Japan sind gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten legal; gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften sind hingegen gesetzlich nicht möglich. In einigen Landesteilen werden dennoch inzwischen Ersatzbescheinigungen für gleichgeschlechtliche Paare ausgestellt. Die Tokyo-Rainbow-Pride-Parade wird seit mehreren Jahren ohne Zwischenfälle durchgeführt.

Rechtliche Besonderheiten

Das japanische Strafrecht sieht selbst für Bagatelldelikte harte Strafen vor. Ausländer müssen selbst bei kleineren Straftaten wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Schlägereien und bei der Verwicklung in Verkehrsunfälle mit bis zu 23 Tagen Haft rechnen, da grundsätzlich von einer Flucht- bzw. Verdunklungsgefahr ausgegangen wird.

Drogendelikte, insbesondere die illegale Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, wie z.B. „Ecstasy" und MDMA, werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Es kommt häufig zu Festnahmen und anschließenden Verurteilungen zu Haftstrafen von sieben bis zehn Jahren. Die japanischen Strafverfolgungsbehörden ahnden auch den Besitz geringer Mengen illegaler Drogen. Die Haftbedingungen in japanischen Gefängnissen werden von Nichtjapanern als sehr hart empfunden.

Bei Festnahme oder Verkehrsunfällen mit Personenschaden sollten sich Reisende schnellstmöglich mit den deutschen Vertretungen in Japan in Verbindung setzen.

Das japanische und das deutsche Familienrecht unterscheiden sich. So sieht das japanische Recht, z.B. nach einer Trennung der Eltern, kein gemeinsames Sorgerecht für gemeinsame Kinder vor. Darüber hinaus kann das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils eingeschränkt sein, sofern es gewährt wird.

Bei Kindesentziehungen nach Japan kann mit einer Rückführung der entzogenen Kinder nur gerechnet werden, wenn der entziehende Elternteil zustimmt. In Japan ist zwar das Haager Kindesentziehungsübereinkommen (HKÜ) anwendbar, es wird jedoch von Japan nur unzureichend umgesetzt. Selbst rechtskräftige Rückführungsentscheidungen japanischer Gerichte werden nicht gegen den Willen des entziehenden Elternteils vollstreckt.

Ob die 2024 beschlossene, aber erst 2026 in Kraft tretende Möglichkeit einer gemeinsamen elterlichen Sorge in der Praxis tatsächliche Änderungen bringt, muss - gerade auch mit Blick auf das weiterhin sehr traditionelle Familienbild der japanischen Gesellschaft - abgewartet werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Yen (JPY). Die Geldautomaten der meisten japanischen Banken akzeptieren noch keine ausländischen Karten. Die Akzeptanz wird jedoch kontinuierlich ausgebaut.

Einige europäische Debit- (Girocard) und Kreditkarten können in Japan jedoch derzeit zur Abhebung von Bargeld an den Geldautomaten der SevenEleven- und Family Mart-Supermärkte sowie für Bargeldabhebungen an Geldautomaten der Filialen der japanischen Post (während der Öffnungszeiten) verwendet werden.

  • Erkundigen Sie sich vor der Reise beim deutschen Geldinstitut über die Bedingungen zur Bargeldabhebung im außereuropäischen Ausland.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen

Die Anmeldung über Visit Japan Web (vor dem Check-in) ist nicht mehr notwendig, kann aber den Einreiseprozess beschleunigen. Fluggesellschaften haben ggf. abweichende Beförderungsbedingungen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein.

Reisen Sie nicht mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Pass nach Japan. Es besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass die Meldung des Wiederauffindens den japanischen Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zu mehrstündigen Verfahren bis hin zur Verweigerung der Einreise.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Manche Fluggesellschaften verweigern die Beförderung, wenn kein Rück- oder Weiterflugticket innerhalb von 90 Tagen oder ein Visum nachgewiesen werden kann. Dies entspricht nicht der Rechtslage.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Visum

Deutsche Staatsangehörige können für Kurzaufenthalte (außer bezahlte Forschungsaufenthalte und Praktika) bis zu 90 Tage visumsfrei einreisen.

Längerfristiger Aufenthalt und Arbeitsaufnahme

Die Aneinanderreihung mehrerer visumsfreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visumsfreien Aufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum einzureisen versucht, muss mit Einreiseverbot und Festsetzung bis zur Zurückschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen.

Deutsche, die in Japan einer Erwerbstätigkeit, einem Studium oder einer Berufsausbildung nachgehen oder sich sonst länger als 180 Tage aufhalten wollen, sowie ihre Familienangehörigen benötigen vor der Einreise ein Visum, das bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Working-Holiday-Visum

Einen Sonderfall des längeren und Arbeitsaufenthaltes bildet der Ferienarbeitsaufenthalt für junge Deutsche (einjähriger Ferienaufenthalt in Japan mit der Möglichkeit des Hinzuverdienstes durch Arbeit). Die vorherige Erteilung eines sogenannten Working-Holiday-Visums durch die japanische Auslandsvertretung ist erforderlich. Weitere Informationen hierzu erteilen die japanischen Vertretungen in Deutschland.

Erfassung biometrischer Daten

Bei der Einreise werden von Ausländern ab 16 Jahren biometrische Daten (Gesichtsfotos und Fingerabdrücke) erfasst.

Ausweispflicht

In Japan besteht Passzwang für Ausländer. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die in Japan leben, müssen ihre Residence Card mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren im Wert von mehr als einer Million JPY und Edelmetallen (Gold von einem Reinheitsgrad über 90%) von über 1 kg unterliegt einer Meldepflicht.

Verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition, von Drogen und Aufputschmitteln etc., ge- oder verfälschten Zahlungsmitteln, Gegenständen, die die öffentliche Sicherheit oder Moral verletzen (Pornographie), und Gegenständen, die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Markenzeichen, Urheberrecht etc.) verletzen.

Die Einfuhr von Wurst- und Fleischwaren unterliegt strengen Regelungen, die zunehmend schärfer kontrolliert werden, siehe MAFF.go.jp. Weitere Informationen erteilt der japanische Zoll.

  • Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei den japanischen Stellen über aktuelle Anmeldepflichten und Freigrenzen.

Tiere

Bei Hunden und Katzen stellt Japan strenge Anforderungen an den Nachweis der Immunität gegen Tollwut. Anerkannt werden nur Impfungen, die nach der Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip (ISO 11784 und 11785) durchgeführt wurden. Nach Verabreichung zweier Impfungen im Mindestabstand von 30 Tagen muss der Bluttest eines zertifizierten Labors eingeholt werden. Mit dem Tag der Blutabnahme beginnt eine Wartefrist von 180 Tagen. Erst danach ist die Einfuhr des Tieres möglich. Diese muss mindestens 40 Tage vor dem beabsichtigten Einfuhrdatum angemeldet worden sein.

Bei der Einfuhr von Tieren, insbesondere von Hunden und Katzen, ist ein Tiergesundheitszeugnis eines Tierarztes (amtsärztlich beglaubigt und von einer japanischen Auslandsvertretung legalisiert) vorzulegen. Bei Hunden, Katzen, Frettchen und evtl. weiteren Tierarten, bei denen eine Tollwutgefahr besteht, muss darüber hinaus eine Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper (Titertest) erfolgt sein.

Zur heißen Sommerzeit können die Fluggesellschaften sich gegen eine Mitnahme von Tieren entscheiden. In den meisten städtischen Verkehrsmitteln in Japan dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.

  • Informieren Sie sich ausreichend vor der Abreise beim Ministry for Agriculture, Forestry and Fisheries, um eine sechsmonatige Quarantänezeit auszuschließen.
  • Beachten Sie auch die Regelungen zur Mitnahme von Haustieren bei den einzelnen Fluggesellschaften.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Japan sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (ländliche Gebiete) ein Impfschutz gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Infektionskrankheiten

Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)

Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion ist in Japan endemisch und führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Ausbrüchen. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren. Weitere Informationen siehe Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen Ärzten zur Verfügung stehen, die bei den deutschen Vertretungen in Japan erfragt werden können, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein. Viele Krankenhäuser behandeln ausländische Patienten nur gegen Vorkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten englisch- und deutschsprachige Ärzte zur Verfügung stehen, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein. Die International Association for Medical Assistance to Travellers und das Rote Kreuz vermitteln englischsprachige Ärzte. In allen Großstädten gibt es Krankenhäuser.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer Rückholversicherung wird empfohlen, da die Kosten für medizinische Behandlungen sehr hoch sind.

Essen und Trinken

Leitungswasser ist gechlort, weshalb abgefülltes Wasser empfohlen wird, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Offiziell wurde das Leitungswasser in Tokio hinsichtlich der Strahlenwerte für trinkbar erklärt. Wer mit Kindern reist, sollte dennoch sicherheitshalber auf abgepacktes Wasser zurückgreifen. 

Auf Obst und Gemüse aus der Provinz Fukushima, das nach wie vor landesweit in Supermärkten erhältlich ist, sollte verzichtet werden. 

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Typhus & Polio Nein -
Cholera Nein -
Gelbfieber Nein -
Essen & Trinken Nein -
Malaria Nein -

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. 

Es kommt in ganz Japan immer wieder zu Ausbrüchen der Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD). Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte man sich regelmäßig die Hände waschen und den Kontakt mit Erkrankten vermeiden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Ein sehr geringes Ansteckungsrisiko für die durch Mücken übertragene Japanische Enzephalitis besteht von Juni bis September vor allem in den ländlichen Gebieten im Süden. Eine Impfung wird bei Langzeitaufenthalten oder bei Aufenthalt in ländlichen Gebieten empfohlen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Andere EU-Länder Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Deutschland Ja Nein Ja
Türkei Ja Nein Ja

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.

Hinweis: Ausländer müssen in Japan ihren Reisepass immer mitführen. Es besteht Ausweispflicht.

Achtung: Die Anforderungen der transportierenden Fluggesellschaften und Kreuzfahrtunternehmen können von den hier genannten Bestimmungen abweichen. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis.

Anmerkung zum Reisepass

Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.

Hinweis:
Es werden von allen ausländischen Besuchern über 16 Jahren bei der Einreise zusätzlich Fingerabdrücke genommen und digitale Fotos gemacht.

Visainformationen

 

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise von bis zu 90 Tagen (Verlängerung um weitere 90 Tage möglich u.a. für Staatsangehörige von Deutschland, Irland, Österreich und der Schweiz vor Ablauf der ersten 90 Tage.):

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Hinweis: Für die visumfreie Einreise benötigen türkische Staatsangehörige einen biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepass.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Vor der Verbringung einer Katze oder eines Hundes aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan muss der Tierquarantäne-Service des Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries mindestens 40 Tage im Voraus benachrichtigt werden. Die Tiere müssen zuerst mit einem Mikrochip (ISO 11784 und 11785) gekennzeichnet sein und zweimalig im Mindestabstand von 30 Tagen gegen Tollwut geimpft worden sein. Daraufhin muss ein Bluttest von einem zertifizierten Labor gemacht werden. Gleichzeit mit der Blutabnahme beginnt eine Wartefrist von 180 Tagen, nach deren Ablauf das Tier nach Japan verbracht werden darf. Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass kein Tollwut- oder Leptospiroseverdacht oder andere infektiöse Erkrankungen vorliegen. Vor der Einreise muss eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern (mindestens 0,5 IE/ml) durchgeführt werden, deren Resultate rechtzeitig an das MAFF in Japan zu schicken sind.

Hunde und Katzen kommen bei Ankunft in Japan für 12 Stunden bis 180 Tage in Quarantäne (bei direkter Einreise aus Australien, Großbritannien, Fidschi, Guam, Hawaii, Irland (Rep.), Island, Neuseeland, Norwegen, Schweden, Singapur, Taiwan und Zypern besteht die Möglichkeit einer verkürzten Quarantäne von ca. 12 Stunden).

Nur wenn alle der strengen Vorschriften erfüllt sind, kann auch bei Einreise aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Quarantäne von lediglich etwa 12 Stunden erwirkt werden. Weitere Informationen unter www.maff.go.jp.

Hunde dürfen nur über bestimmte Flughäfen und Seehäfen eingeführt werden.

Außer an den Flughäfen Narita und Osaka muss im Voraus ein Platz in der Isolierstation reserviert werden.

Bei der Ausreise werden die Tiere ebenfalls untersucht; mit einer nochmaligen Quarantäne von mind. 12 Std. ist zu rechnen.

Über die aktuellen Einfuhrbestimmungen von Tieren sollten sich Reisende bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen) oder über das Animal Quarantine Head Office in Yokohama beraten lassen.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund. In der Regel bis zu 5 Werktage, in manchen Fällen bis zu mehreren Wochen.

Gültigkeit

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund.

Aufenthaltsverlängerung

Neben der Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt ist für die Verlängerung des Aufenthalts um weitere 90 Tage auch ein Eintrag im Reisepass durch die zuständige Einwanderungsbehörde nötig.  

Visaarten und Kosten

U.a. Transit-, Touristen-, Working Holiday- und Arbeitsvisum.

Kosten

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart. Staatsbürger bestimmter Länder (wie z.B. Deutschland) erhalten das Visum kostenlos. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

(a) Antragsformular (www.de.emb-japan.go.jp/konsular/VISA_APPLICATION%20_FORM.pdf).
(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) gültiger Reisepass.
(d) Auslandsreisekrankenversicherung.

(e) Hotelbuchung oder Einladungsschreiben und Bürgschaftsschreiben.

(f) Nachweis über ausreichende finazielle Mittel.

(g) Reiseplan.

(h) Flugreservierung.

(i) Nachweis über die Registrierung im ERFS-System, die durch eine einladende Person in Japan vorgenommen werden muss.

Geschäftsvisum:
(a) - (i) und
(j) Einführungsschreiben.
(h) Einladungsschreiben der japanischen Firma.

Touristenvisum:
(a) - (h) und
(i) Buchungsbestätigung des Reisebüros und Quittung (Reiseplan),
(k) Dokumente, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht, z.B. Einladung bei Privatreisen.
(l) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Working-Holiday-Visum:
(a) Gültiger Reisepass.
(b) Rückflugticket bzw. ausreichend finanzielle Mittel zum Erwerb eines solchen (1.100,- EUR).
(c) Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (Bankguthaben, Reiseschecks, etc. in Höhe von ca. 2.000,- EUR).
(d) Auslandsreisekrankenversicherung, die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.
(e) Lebenslauf (Formblatt im Konsulat anfordern).
(f) Aufenthaltsplanung (Formblatt im Konsulat anfordern).
(g) Antragsbegründung (ca. 1 Din A4-Seite formlos in englischer oder japanischer Sprache).
(h) Antragsformular (im Konsulat erhältlich).
(i) 1 aktuelles Passfoto.

Anmerkung: Falls der Antrag nach Japan geschickt werden muss, ist er in doppelter Ausfertigung mit 2 aktuellen Passfotos einzureichen.

Geld

Geldwechsel

Geld muss bei autorisierten Banken oder Wechselstuben umgetauscht werden. Am problemlosesten ist der Umtausch von US-Dollar.

Währung

Japanischer Yen. Währungskürzel: ¥, JPY (ISO-Code). Banknoten sind in den Werten von 10.000, 5000, 2000 und 1000 ¥ im Umlauf. Münzen in den Werten von 500, 100, 50, 10, 5 und 1 ¥.

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen für die Ein- oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen. Beträge ab einem Gegenwert von 1 Mio ¥ müssen deklariert werden.

Kreditkarten

Visa, Diners Club, American Express, Mastercard oder Prepaid Mastercard und andere größere Kreditkarten werden in größeren Städten von Hotels und Kaufhäusern angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich.

Reiseschecks können in Japan in den Großstädten in wenigen Wechselstuben umgetauscht werden. Um zusätzliche Umtauschgebühren zu vermeiden, sollten Reiseschecks in japanischen Yen oder US-Dollar ausgestellt sein.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Japan eingeführt werden (Personen ab 20 J.):

 

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 10 einzelne Packungen Tabak, der erhitzt aber nicht verbrannt wird, oder  250 g Tabak/ oder 250 g gemischte Tabakprodukte. (Achtung: Die Gesamtmenge darf bei einer Mischung der angegebenen Tabaksorten nie 250 g übersteigen)

 

3 Flaschen (jeweils ca. 0,76 l) Spirituosen;

 

56 ml Parfüm;

 

Zulässiger Gesamtwert aller mitgeführten Waren aus Übersee außer der oben genannten: Unter 200.000 ¥. Gegenstände, die einen Wert von unter 10.000 ¥ haben, sind steuerfrei und werden nicht berechnet.

Gegenstände für den persönlichen Gebrauch wie Kleidung, Hygieneartikel und ggf. eine tragbare professionelle Ausrüstung.

 

Anmerkung: Die angegebenen Mengen für Tabakwaren gelten für Personen, die ihren dauerhaften Wohnsitz nicht in Japan haben.

Verbotene Importe

Artikel, die Patent- oder Copyright-Rechte verletzen, Falschgeld, Waffen, Munition, Drogen aller Art und Betäubungsmittel, spezielle Arzneimittel (u. a. Allergiemittel, bestimmte Schmerzmittel), Aufputschmittel (d. h. auch Nasensprays und Inhalationssprays bei Erkältungen), obszöne bzw. pornographische Medien, Pflanzen mit Erde, die meisten frischen Obst-, Pflanzen- und Gemüsesorten. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Quellenangaben
  • Marco Polo - Japan, MAIRDUMONT GmbH & Co. KG, 2014-10, 2024-13, 2020-12, 2016-11, 2008-09
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Japan - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 21.10.2024 (Unverändert gültig seit: 23.05.2023)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 21.10.2024 (Unverändert gültig seit: 23.05.2023)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
s

Copyright und Haftungsausschluss

© 2024 MD Travel Guide - MAIRDUMONT GmbH & Co. KG. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Seite darf ohne eine schriftliche Erlaubnis vervielfältigt werden.