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Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Panama

Steckbrief

Panama - Fakten

LändernameRepublik Panama, República de Panamá
Fläche74.177 km2
HauptstadtPanama-Stadt
Bevölkerung4.098.587
SpracheSpanisch
Staats-/RegierungsformRepublik
StaatsoberhauptJosé Raúl Mulino, Präsident von Panama, Amtsantritt 01.07.2024 (Partei: Realizando Metas, RM), Amtszeit bis 01.07.2029
RegierungschefJosé Raúl Mulino, Präsident von Panama, Amtsantritt 01.07.2024 (Partei: Realizando Metas, RM), Amtszeit bis 01.07.2029
AußenministerJavier Martínez-Acha
ZeitzoneUTC-5
ReiseadapterA, B
Kfz-LänderkennzeichenPA
ISO-3166PA, PAN
Internet-TLD.pa
Landesvorwahl+507
Websitehttps://visitpanama.com/?lang=en

Geographie

Die zentrale Achse des Landes ist bergig, begleitet von Tieflandregionen entlang der beiden Küsten. Mit 3475 m ragt der Volcán Barú an der Grenze zu Costa Rica heraus. In dem tropischen Klima fallen hohe Niederschläge von bis zu 4500 mm im Jahr.

Politik und Bevölkerung

Der Brückenstaat zwischen Nord- und Südamerika ist seit 1972 eine Präsidialrepublik, deren Parlament alle fünf Jahre gewählt wird. Panama teilt sich in neun Provinzen. Mestizen stellen knapp zwei Drittel der überwiegend katholischen Bevölkerung. Hinzu kommen Schwarze und Mulatten, Weiße, Indianer und Asiaten.

Geschichte

Der Panamakanal als Durchlass zwischen Atlantik und Pazifik bestimmt die Geschichte des Landes, das bis zu Beginn des 20. Jh. noch eine Provinz Kolumbiens war. Am 3. November 1903 erhielt es zwar seine Autonomie, musste aber die Panamakanalzone unter US-Verwaltung stellen. 1914 wurde der Durchstich zwischen den Meeren vollzogen. Im Dezember 1989 stürzten US-Streitkräfte Manuel Noriega, dessen Drogengeschäfte sie so lange tolerierten, wie er den USA nützlich war. Im Januar 2000 fiel der Kanal an Panama zurück.
Klimadaten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Es existieren ein Binnenflugnetz und dichte Busverbindungen. In den Städten gibt es Taxis und Mietwagen. Es gibt eine Eisenbahnstrecke zwischen Panama-Stadt und Colón, auf der in unregelmäßigen Abständen ein Panoramazug verkehrt. Das Straßennetz ist im regionalen Vergleich als gut einzustufen. Die von Panama-Stadt entlang der Pazifikküste bis an die costa-ricanische Grenze reichende "Panamericana" befindet sich in meisten Teilen in gutem Zustand. Abseits der Hauptverkehrsstraßen trifft man nur noch vereinzelt auf asphaltierte Straßen; diese verwandeln sich nach einigen Kilometern gelegentlich in unbefestigte Wege und erweisen sich während der langen Regenzeit dann als unbefahrbar. Der Osten des Landes ist verkehrstechnisch kaum erschlossen, die Panamericana (asphaltierter Teil) endet weit vor der Grenze zu Kolumbien. Busse verkehren regelmäßig in alle größeren Orte des Landes. Vereinzelt können Straßen im Hochland von Chiriquí, Veraguas und Bocas Del Toro in Folge von Überschwemmungen stark beschädigt sein. Es empfiehlt sich, vorab Erkundigungen einzuholen, ob das Reiseziel in diesen Provinzen auf dem Landweg erreichbar ist.

Insbesondere auf der "Panamericana" kommt es häufig zu Straßensperrungen aufgrund von Protesten oder Demonstrationen. Die Blockaden dauern in der Regel mehrere Stunden und bisweilen sogar Tage und können daher Reisen erheblich beeinträchtigen.

  • Informieren Sie sich vor einer Fahrt bei offiziellen Stellen und über die lokalen Medien über mögliche Sperrungen.
  • Sollte die "Panamericana" blockiert sein, vermeiden Sie Interaktionen mit Demonstranten, da diese zu Konfliktsituationen führen können.
  • Führen Sie ausreichend Wasser und Verpflegung im Fahrzeug mit.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, halten Sie einen kleinen Geldbetrag zur Herausgabe bereit und geben Sie notfalls auch Wertsachen ab.
  • Beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise für die Nachbarstaaten, durch die die "Panamericana" führt.

Touristen dürfen in Panama bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit einem gültigen deutschen Führerschein Auto fahren. Für einen längeren Zeitraum ist die Umschreibung auf einen panamaischen Führerschein nötig.

Homosexuelle Handlungen sind in Panama nicht strafbar. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist jedoch nicht weit verbreitet. Insbesondere in ländlichen Gegenden kann es zu Anfeindungen kommen.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Drogenbesitz und -handel sind auch in Panama strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist auch bei kleinen Mengen mit drastischen Haftstrafen im Land zu rechnen. Selbst bei bloßem Verdacht auf Mitführung illegaler Substanzen ist mit einer Verhaftung durch die Polizeibehörden zu rechnen. Die darauffolgende Überprüfung kann unter Umständen mehrere Tage in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit ist eine Inhaftierung die Regel.

In der autonomen Comarca Kuna Yala erfolgt die Rechtsprechung durch die Stammeshäuptlinge gemäß dem indigenen Recht. Dies kann bereits bei kleineren Vorkommnissen zu empfindlichen Strafen führen.

Bootseigentümer müssen auch zwingend vor Einfahrt in die Gewässer der Comarca eine Genehmigung des Congreso General Guna und der panamaischen Migrationsbehörde einholen.

Der Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten und kann zur Inhaftierung führen.

Rauchen ist in weiten Teilen des öffentlichen Raums verboten und im Allgemeinen innerhalb der panamaischen Gesellschaft verpönt. Ein Verstoß gegen das Rauchverbot kann mit Geldstrafen geahndet werden.

In der Provinz Colón und dem Distrikt San Miguelito besteht weiterhin eine Ausgangssperre für Minderjährige ohne Begleitung durch Erziehungsberechtigte, die im Rahmen der Bekämpfung der organisierten Kriminalität verhängt wurde. In Colón gilt diese sonntags bis donnerstags von 20 Uhr bis 5 Uhr und freitags und samstags von 21 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag; in San Miguelito sonntags bis donnerstags von 21 Uhr bis 5 Uhr und freitags und samstags von 22 Uhr bis 6 Uhr.
Einzelne Ausnahmen zur Ausgangssperre sind in den jeweiligen Dekreten geregelt.

Öffentliches Zahlungsmittel in Panama ist der Balboa (PAB), der im Verhältnis 1:1 an den USD gekoppelt ist. Der PAB existiert nur in Form von Münzen; ansonsten wird mit USD-Noten gezahlt. In Hotels und Geschäften von Panama-Stadt und den größeren Städten im Landesinnern kann meist mit internationalen Kreditkarten, darunter auch Eurocard/Mastercard und vor allem VISA, bezahlt werden. EUR können kaum getauscht werden. Es empfiehlt sich daher, USD in Bargeld mit sich zu führen. Der Einsatz von Debit-Karten (Girocard) funktioniert nicht immer problemlos. An den meisten Geldautomaten kann pro Transaktion nur ein begrenzter Betrag abgeholt werden, hierfür wird eine Transaktionsgebühr erhoben. Geldüberweisungen können innerhalb kurzer Zeit über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister veranlasst werden; es gibt Zweigstellen im ganzen Land.

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von einem Jahr gefordert, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen.

Bei der direkten Einreise aus Deutschland wird kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt, aber die Impfung wird allen Reisenden ab einem Alter von neun Monaten dringend empfohlen, bevor sie in Panama in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehören die Regionen östlich des Panamakanals: die Territorien Emberá und Kuna Yala, die Provinz Darién sowie die östlich des Panamakanals gelegene Teilgebiete der Provinzen Colón and Panama.
Für Reisende westlich des Panamakanals (Panama-Stadt, die direkte Umgebung des Panamakanals, Perleninseln, San Blas) wird keine Gelbfieberimpfung empfohlen.
Bei Weiterreise in ein Drittland kann der Nachweis der Gelbfieberimpfung aus Panama kommend verlangt werden.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

  • Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht ganzjährig ein mittleres Malariarisiko in Teilen der Provinzen östlich des Panamakanals. In den Provinzen westlich des Kanals einschl. der Inseln San Blas, Bastimentos, Parida und Colón liegt ganzjährig ein minimales Risiko vor. Panama-Stadt, die Kanalzone, die Inseln Coiba, Cebaco und Pearl Islands gelten als malariafrei.

Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) liegt bei über 99%, weniger als 1% sind Malaria tropica-Fälle (P. falciparum). Eine Karte stellt die zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Notfallselbstbehandlung (NSB) sinnvoll.

  • Besprechen Sie die Notwendigkeit einer NSB sowie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung inklusive Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Im Distrikt Barú, Region Chiriquí, wurden vermehrt H1N1 - Influenzafälle mit Todesfällen gemeldet. Die zuständige Gesundheitsbehörde rät zu den üblichen präventiven Hygienemaßnahmen: häufiges Händewaschen, Abstandhalten zu Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung, engen Kontakt mit fremden Menschen reduzieren.

Die kutane und mukokutane Form kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden durch Mücken übertragen.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Leishmaniasis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Die bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden, siehe Leptospirose.

Diese seltene virale Erkrankung wird durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Hantavirus.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit den Ausscheidungen von Nagetieren.

In Panama kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten daher nach Möglichkeit in Deutschland erfolgen.
Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist möglich) beglichen werden.
Über eine Liste von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten verfügt die deutsche Botschaft in Panama.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Fri, 13 Dec 2024 16:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 13 Dec 2024 15:53:08 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

 

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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.​​​​​​​

Sicherheit

Von Aufenthalten im Osten und Süden der Urwaldprovinz Darién südlich von Yaviza, insbesondere im Grenzgebiet zu Kolumbien, wird dringend abgeraten.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die Lage im Land ist insgesamt ruhig. Aus innenpolitischen Gründen kann es aber immer wieder ohne oder mit sehr kurzfristigen Ankündigungen zu Demonstrationen, Protesten und Straßenblockaden kommen. Gewaltsame Ausschreitungen sind dabei nicht auszuschließen. Betroffen ist neben der Hauptstadt insbesondere die Panamericana im Landesinneren, siehe Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr.

  • Respektieren Sie polizeiliche Zugangssperren unbedingt.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Im Osten und Süden der Urwaldprovinz Darién, insbesondere im Grenzgebiet zu Kolumbien, bestehen hohe Sicherheitsrisiken. In diesem Gebiet operieren kriminelle Organisationen und vereinzelt illegale, bewaffnete Drogenbanden aus Kolumbien, die auch vor Waffengebrauch nicht zurückschrecken. Vielerorts gibt es Zugangssperren; es liegt im Ermessen polizeilicher Kontrollposten, Reisenden die Weiterfahrt zu erlauben.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub ist weit verbreitet.
In Panama-Stadt muss verbreitet mit Gewaltkriminalität gerechnet werden. Ein besonders großes Risiko von Raubüberfällen besteht in den Stadtteilen San Miguelito, Tocumen, Juan Díaz, 24 de Diciembre, El Chorrillo, Santa Ana, Curundu, Calidonia und Pacora sowie in der zweitgrößten Stadt Panamas Colón.

Auch in anderen Stadtteilen von Panama-Stadt oder an bei Touristen beliebten Orten, wie der Inselkette Bocas del Toro oder dem Valle de Anton, kann es zu Diebstählen oder Überfällen, wie auch sexueller Belästigung und Nötigung bis hin zu Vergewaltigungen alleinreisender Frauen kommen.

Es besteht das Risiko, zufälliges Opfer von Auseinandersetzungen krimineller Banden zu werden. Waffen sind verbreitet und es kommt vermehrt zu Raubüberfällen mit Waffeneinsatz, die unter Umständen auch ohne Vorwarnung eingesetzt werden.

Bei Ankunft am Internationalen Flughafen Tocumen sind die am Taxistand in der Eingangshalle des Flughafens registrierten Taxis und auch in der Stadt registrierte oder online zu buchende Funktaxis und Fahrdienste wesentlich sicherer als Taxis, die an der Straße angehalten werden können. Auch das Zusteigen in Taxis, die bereits Fahrgäste befördern, birgt erhebliche Gefahren für Überfälle.

Gelegentlich nutzen Kriminelle Straßensperrungen auf der Panamericana für Raubüberfälle auf Autofahrer und Plünderungen, siehe auch Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr.

In Küstennähe frei ankernde Yachten sind in den karibischen Gewässern Panamas sowie im Archipel der Perleninseln im Pazifik ein potentielles Ziel für kriminelle Banden.

  • Seien Sie in Panama-Stadt besonders vorsichtig und verzichten Sie dort auf Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit und Besuche der Armenviertel.
  • Unternehmen Sie Landausflüge in Colón nur organisiert und vermeiden Sie die Erkundung der Stadt und des Hafengeländes auf eigene Faust.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, sondern halten Sie einen kleinen Geldbetrag zur Herausgabe bereit und geben Sie notfalls auch Wertsachen ab.
  • Nehmen Sie nur registrierte Taxis und bestellen diese vor, halten Sie keine auf der Straße an.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Busbahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Ankern Sie mit Booten in Küstennähe nicht frei, sondern nutzen Sie bewachte Hafenanlagen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Tropenstürme

Es herrscht tropisches Klima. Von Mai bis November ist Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen, Erdrutschen und Überflutungen zu rechnen, die auch den Reiseverkehr erheblich beeinträchtigen können.

Erdbeben

Panama liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Flutwellen in Flüssen

Unvorhersehbare Regenfälle können zu starken Flutwellen führen und Badende in Flüssen und Bächen gefährden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es existieren ein Binnenflugnetz und dichte Busverbindungen. In den Städten gibt es Taxis und Mietwagen. Es gibt eine Eisenbahnstrecke zwischen Panama-Stadt und Colón, auf der in unregelmäßigen Abständen ein Panoramazug verkehrt. Das Straßennetz ist im regionalen Vergleich als gut einzustufen. Die von Panama-Stadt entlang der Pazifikküste bis an die costa-ricanische Grenze reichende „Panamericana" befindet sich in meisten Teilen in gutem Zustand. Abseits der Hauptverkehrsstraßen trifft man nur noch vereinzelt auf asphaltierte Straßen; diese verwandeln sich nach einigen Kilometern gelegentlich in unbefestigte Wege und erweisen sich während der langen Regenzeit dann als unbefahrbar. Der Osten des Landes ist verkehrstechnisch kaum erschlossen, die Panamericana (asphaltierter Teil) endet weit vor der Grenze zu Kolumbien. Busse verkehren regelmäßig in alle größeren Orte des Landes. Vereinzelt können Straßen im Hochland von Chiriquí, Veraguas und Bocas Del Toro in Folge von Überschwemmungen stark beschädigt sein. Es empfiehlt sich, vorab Erkundigungen einzuholen, ob das Reiseziel in diesen Provinzen auf dem Landweg erreichbar ist.

Reisen auf der "Panamericana"

Insbesondere auf der „Panamericana" kommt es häufig zu Straßensperrungen aufgrund von Protesten oder Demonstrationen. Die Blockaden dauern in der Regel mehrere Stunden und bisweilen sogar Tage und können daher Reisen erheblich beeinträchtigen.

  • Informieren Sie sich vor einer Fahrt bei offiziellen Stellen und über die lokalen Medien über mögliche Sperrungen.
  • Sollte die "Panamericana" blockiert sein, vermeiden Sie Interaktionen mit Demonstranten, da diese zu Konfliktsituationen führen können.
  • Führen Sie ausreichend Wasser und Verpflegung im Fahrzeug mit.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, halten Sie einen kleinen Geldbetrag zur Herausgabe bereit und geben Sie notfalls auch Wertsachen ab.
  • Beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise für die Nachbarstaaten, durch die die "Panamericana" führt.

Führerschein

Touristen dürfen in Panama bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit einem gültigen deutschen Führerschein Auto fahren. Für einen längeren Zeitraum ist die Umschreibung auf einen panamaischen Führerschein nötig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Panama nicht strafbar. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist jedoch nicht weit verbreitet. Insbesondere in ländlichen Gegenden kann es zu Anfeindungen kommen.

Rechtliche Besonderheiten

Drogenbesitz und -handel sind auch in Panama strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist auch bei kleinen Mengen mit drastischen Haftstrafen im Land zu rechnen. Selbst bei bloßem Verdacht auf Mitführung illegaler Substanzen ist mit einer Verhaftung durch die Polizeibehörden zu rechnen. Die darauffolgende Überprüfung kann unter Umständen mehrere Tage in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit ist eine Inhaftierung die Regel.

In der autonomen Comarca Kuna Yala erfolgt die Rechtsprechung durch die Stammeshäuptlinge gemäß dem indigenen Recht. Dies kann bereits bei kleineren Vorkommnissen zu empfindlichen Strafen führen.

Bootseigentümer müssen auch zwingend vor Einfahrt in die Gewässer der Comarca eine Genehmigung des Congreso General Guna und der panamaischen Migrationsbehörde einholen.

Der Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten und kann zur Inhaftierung führen.

Rauchen ist in weiten Teilen des öffentlichen Raums verboten und im Allgemeinen innerhalb der panamaischen Gesellschaft verpönt. Ein Verstoß gegen das Rauchverbot kann mit Geldstrafen geahndet werden.

In der Provinz Colón und dem Distrikt San Miguelito besteht weiterhin eine Ausgangssperre für Minderjährige ohne Begleitung durch Erziehungsberechtigte, die im Rahmen der Bekämpfung der organisierten Kriminalität verhängt wurde. In Colón gilt diese sonntags bis donnerstags von 20 Uhr bis 5 Uhr und freitags und samstags von 21 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag; in San Miguelito sonntags bis donnerstags von 21 Uhr bis 5 Uhr und freitags und samstags von 22 Uhr bis 6 Uhr.
Einzelne Ausnahmen zur Ausgangssperre sind in den jeweiligen Dekreten geregelt.

Geld/Kreditkarten

Öffentliches Zahlungsmittel in Panama ist der Balboa (PAB), der im Verhältnis 1:1 an den USD gekoppelt ist. Der PAB existiert nur in Form von Münzen; ansonsten wird mit USD-Noten gezahlt. In Hotels und Geschäften von Panama-Stadt und den größeren Städten im Landesinnern kann meist mit internationalen Kreditkarten, darunter auch Eurocard/Mastercard und vor allem VISA, bezahlt werden. EUR können kaum getauscht werden. Es empfiehlt sich daher, USD in Bargeld mit sich zu führen. Der Einsatz von Debit-Karten (Girocard) funktioniert nicht immer problemlos. An den meisten Geldautomaten kann pro Transaktion nur ein begrenzter Betrag abgeholt werden, hierfür wird eine Transaktionsgebühr erhoben. Geldüberweisungen können innerhalb kurzer Zeit über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister veranlasst werden; es gibt Zweigstellen im ganzen Land.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: 
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate und bei einem geplanten längeren Aufenthalt in Panama die gesamte beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Reisende sollten Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum. In Einzelfällen können die panamaischen Grenzbehörden den erlaubten Aufenthaltszeitraum auf bis zu 15 Tage begrenzen.

Es muss entweder ein Rückflugticket nach Deutschland oder ein gültiges Weiterreiseticket (Land-/Luftweg) vorgelegt werden. Daneben muss nachgewiesen werden, dass auch die gesetzlichen Einreisebestimmungen für das Land der Weiterreise erfüllt werden. Ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt müssen glaubhaft gemacht werden. Dies bedeutet entweder 1.000 USD in bar oder die Verfügbarkeit der entsprechenden Summe auf dem Kreditkartenkonto (per Kreditkartenkontoauszug nachweisbar).

Einreise auf dem Seeweg

Bei Einreise mit einem Kreuzfahrtschiff wird die Einreisekontrolle durch die Migrationsbehörden am Kreuzfahrtterminal durchgeführt; es gelten die im Abschnitt Einreise und Zoll - Visum angegebenen Regelungen.

Bei sonstiger Einreise nach Panama auf dem Seeweg müssen innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft in panamaischen Gewässern die Einreiseformalitäten für die Besatzung bei den Migrationsbehörden sowie die Anmeldung des Schiffes bei der Hafenbehörde erledigt werden.

An einigen Häfen gibt es Zweigstellen der Migrationsbehörde, die nur Einreiseerlaubnisse für 72 Stunden erteilen können. Wer länger als 72 Stunden in Panama bleiben möchten, sollte sich bei den Formalitäten nach der übergeordneten Migrationsbehörde erkundigen und dort binnen 72 Stunden vorstellig werden, um eine bis zu 90 Tagen gültige Einreiseerlaubnis zu erlangen.

Insbesondere bei Einreise auf dem Seeweg in das Territorium Guna Yala (San-Blas-Inseln) ist auf die ordnungsmäße Stempelung des Passes durch die Migrationsbehörde zu achten. Sollte bei Ankunft mit einem Schiff kein Beamter der Migrationsbehörde vor Ort sein, obliegt es den Reisenden, sich nach dem Büro der Migrationsbehörde zu erkundigen und sich innerhalb der o.g. Frist, jedoch zwingend vor Weiterreise auf dem Landweg einen Einreisestempel einzuholen.

Aufenthalte über die erlaubte Dauer hinaus oder ohne Stempelung des Passes werden als Zuwiderhandlung gegen das Aufenthaltsgesetz mit empfindlichen Geldbußen sowie ggf. Ausweisung aus dem Land geahndet.

Einreise aus Costa Rica

Bei der Einreise von Costa Rica nach Panama auf dem Landweg sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Ausreisestempel als auch der panamaische Einreisestempel im Reisepass angebracht werden.

Reisende müssen zuerst Steuermarken der Gemeindeverwaltung (Municipalidad) kaufen und sich dann an einem separaten Schalter der Einwanderungsbehörde (Migración) einen Einreisestempel geben lassen. Generell sollten Reisende stets kontrollieren, ob sie einen Einreisestempel erhalten haben und diesen notfalls einfordern. Ohne Einreisestempel im Pass muss mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise oder bei Straßenkontrollen gerechnet werden. Da es sich hierbei um einen Rechtsverstoß handelt, wird dieser mit Inhaftierung und Zahlung einer sehr hohen Geldstrafe sowie Ausweisung aus Panama geahndet.

Ein- und Ausreise über die USA (gilt auch für San Juan/Puerto Rico) oder über Kanada

Bei Ein- und Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA, bei Ein- und Ausreise über Kanada die Einreisebestimmungen für Kanada zu beachten.

Längerfristiger Aufenthalt

Für länger dauernde Aufenthalte (Praktika, Freiwilligeneinsätze, Arbeitsaufnahme etc.) sollte rechtzeitig Kontakt mit der Botschaft Panamas in Berlin aufgenommen werden. Informationen bietet die Migrationsbehörde von Panama.

Es wird darauf hingewiesen, dass deutsche Staatsangehörige, die sich länger als den bei Einreise erlaubten Zeitraum im Land aufhalten wollen, unbedingt einen entsprechenden Aufenthaltstitel (Residencia) beantragen müssen. Dabei gilt Anwaltszwang. Die panamaische Migrationsbehörde kontrolliert verschärft die Einhaltung der Aufenthaltsvorschriften. Ausländern, die in Panama leben ohne im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels zu sein, kann bei Ausreise aus dem Land die Wiedereinreise nach Panama verweigert werden, auch wenn sie über genügend Barmittel verfügen.

Ausweispflicht

Für Ausländer gilt in Panama eine Ausweispflicht. Ausweiskontrollen werden regelmäßig durchgeführt.

Minderjährige

Siehe Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten

Bei der Ausreise aus Panama werden von panamaischen Kindern (auch Doppelstaater) und ausländischen Kindern mit Wohnsitz in Panama regelmäßig die Geburtsurkunden der mitreisenden Kinder verlangt. Familien mit Kindern und Wohnsitz in Panama sollten daher (internationale) Geburtsurkunden aller Kinder mit sich führen. Will ein Elternteil allein mit einem/mehreren Kindern mit Wohnsitz in Panama ausreisen, ist die Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht des anderen Elternteils – in spanischer Sprache – zwingend notwendig.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, ab einem Wert von 10.000 USD bzw. 10.000 PAB aber zu deklarieren.

Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen zollfrei eingeführt werden.
Die Einfuhr von frischem Fleisch, Obst, Gemüse und Blumen in Blumenerde ist nicht erlaubt.

Tiere

Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen müssen diese zunächst für 30 Tage in Quarantäne, die allerdings auch zu Hause durchgeführt werden kann. In jedem Fall ist ein Impfzeugnis unter Nachweis einer Tollwutimpfung und eine Bestätigung des Veterinäramts über den Gesundheitszustand des Haustieres, beglaubigt von der jeweils zuständigen panamaischen Botschaft erforderlich. Es wird empfohlen, vorher Kontakt mit der Konsularischen Sektion der Botschaft Panamas aufzunehmen.

Gesundheit

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von einem Jahr gefordert, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen.

Bei der direkten Einreise aus Deutschland wird kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt, aber die Impfung wird allen Reisenden ab einem Alter von neun Monaten dringend empfohlen, bevor sie in Panama in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehören die Regionen östlich des Panamakanals: die Territorien Emberá und Kuna Yala, die Provinz Darién sowie die östlich des Panamakanals gelegene Teilgebiete der Provinzen Colón and Panama.
Für Reisende westlich des Panamakanals (Panama-Stadt, die direkte Umgebung des Panamakanals, Perleninseln, San Blas) wird keine Gelbfieberimpfung empfohlen.
Bei Weiterreise in ein Drittland kann der Nachweis der Gelbfieberimpfung aus Panama kommend verlangt werden.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht ganzjährig ein mittleres Malariarisiko in Teilen  der Provinzen östlich des Panamakanals. In den Provinzen westlich des Kanals einschl. der Inseln San Blas, Bastimentos, Parida und Colón liegt ganzjährig ein minimales Risiko vor. Panama-Stadt, die Kanalzone, die Inseln Coiba, Cebaco und Pearl Islands gelten als malariafrei.

Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) liegt bei über 99%, weniger als 1% sind Malaria tropica-Fälle (P. falciparum). Eine Karte stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.  

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Notfallselbstbehandlung (NSB) sinnvoll.

  • Besprechen Sie die Notwendigkeit einer NSB sowie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung inklusive Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Influenza A-Virus /H1N1- Grippe

Im Distrikt Barú, Region Chiriquí, wurden vermehrt H1N1 - Influenzafälle mit Todesfällen gemeldet. Die zuständige Gesundheitsbehörde rät zu den üblichen präventiven Hygienemaßnahmen: häufiges Händewaschen, Abstandhalten zu Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung, engen Kontakt mit fremden Menschen reduzieren.

Leishmaniasis

Die kutane und mukokutane Form kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden durch Mücken übertragen.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Leishmaniasis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Die bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden, siehe Leptospirose.

Hantavirus

Diese seltene virale Erkrankung wird durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Hantavirus.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit den Ausscheidungen von Nagetieren.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas")

In Panama kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Medizinische Versorgung

Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten daher nach Möglichkeit in Deutschland erfolgen.
Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.
Über eine Liste von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten verfügt die deutsche Botschaft in Panama.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
 

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinischen Einrichtungen haben einen hohen Standard.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Essen & Trinken 5 -
Malaria 4 -
Typhus & Polio 3 -
Cholera 2 -
Gelbfieber 1 -

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Gelbfieberimpfung wird verlangt von Reisenden, die innerhalb von 6 Tagen aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Endemiegebiet einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende in Panama. Unabhängig von dieser Bestimmung wird Reisenden eine Gelbfieberimpfung empfohlen, weil landesweit und v.a. in den Provinzen Darién und Kuna Yala (ehem. San Blas) sowie in den Distrikten Chepo, Chima und Balboa ein Gelbfieber-Übertragungsrisiko besteht.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, jedoch kann abweichend von den offiziellen Bestimmungen gelegentlich ein Cholera-Impfzertifikat bei der Einreise verlangt werden, insbesondere wenn die Einreise aus einem Land, in dem Cholera vorkommt, erfolgt und wenn außerhalb des internationalen Flughafens der Hauptstadt eingereist wird.
Cholera kommt v.a. in den Provinzen Colon, Comarca de San Blas, Darién und Panama vor. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.

[3]
Typhus tritt auf, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

[4] Ganzjähriges Malaria-Risiko, hauptsächlich Malaria tertiana, im Osten auch Malaria tropica (auch mit Chloroquinresistenzen). Ein mittleres Risiko besteht in den ländlichen Gebieten der Provinzen auf der Karibikseite und im Grenzgebiet zu Kolumbien, eine geringes Risiko in den tiefer gelegenen ländlichen Gebieten der übrigen Provinzen. Sehr geringes oder kein Risiko in der Kanalzone und in den Stadtgebieten.Ausreichenden Schutz vor Malaria bieten langärmelige Kleidung und Mückenschutzmittel. Eine Medikation bietet sich nur im Notfall in den hauptsächlich von Malaria betroffenen Gebieten an.

[5] Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Das Leitungswasser in Panama-Stadt ist als Trinkwasser zu verwenden, sonst sollte es sterilisiert werden. Es können jedoch u. U. leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Aus hygienischen Gründen sollte der Verzehr von Getränken und Speisen bei Straßenverkäufern vermieden. Fischgerichte sollten nur in Restaurants der gehobenen Kategorie verzehrt werden. Milch ist pasteurisiert und kann, ebenso wie Milchprodukte aus ungekochter Milch, Fleisch, Geflügel, Obst und Gemüse, unbesorgt verzehrt werden. Vor dem Verzehr von Riff-Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.

Gesundheitszeugnis

Ausländer, die länger als 1 Jahr oder auf Dauer im Land bleiben wollen, müssen einen negativen HIV-Test in spanischer Sprache vorweisen, der vom Gesundheitsamt beglaubigt und von der panamaischen Vertretung legalisiert ist (Test vorzugsweise durch ein WHO Collaborating Laboratory).

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. 

Chagas-Erkrankungen werden durch Raubwanzen, die landesweit vorkommen, herbeigeführt. Bei Übernachtungen in einfachen Hütten und im Freien empfiehlt sich ein Insektenschutz mit Moskitonetzen.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut
kommt vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-Ausbrüchen ab, weil das Virus im Verdacht steht, bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen.
Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Türkei Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Deutschland Ja Nein Ja

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei einem visumfreien Aufenthalt bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Die Botschaft von Panama in Berlin empfiehlt, dass der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.

 

Anmerkung zum Reisepass

Für Ausländer gilt in Panama Ausweispflicht.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:

(a) Deutschland, EU-Länder und Schweiz.
(b) Türkei.

Achtung: Touristen, die per Schiff einreisen, erhalten bei der Einreise an einigen Häfen ein Visum von nur 72 Stunden. Wer sich länger in Panama aufhalten möchte, muss bei der zuständigen Migrationsbehörde am Anlandungshafen ein reguläres Touristenvisum beantragen. Schiffsreisende müssen bei der Einreise eine Einreisegebühr in Höhe von 100-200 $ bezahlen. 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Achtung: bei Anreise über die USA besteht mit dem Kinderreisepass Visumpflicht. Nur der Reisepass ist für die visumfreie Ein- und Durchreise nutzbar.

Österreicher: Reisepass.

Schweizer: Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Eine Reiseerlaubnis benötigen in der Regel panamaische Kinder (auch Doppelstaatler) sowie ausländische Minderjährige mit Wohnsitz in Panama. Reisen Eltern mit ihren Kindern, sollten sie (internationale) Geburtsurkunden aller Kinder mit sich führen. Reisen Minderjährige unter 18 Jahren alleine oder nur mit einem Elternteil, müssen sie über eine notariell beglaubigte Vollmacht des abwesenden Elternteils bzw. der abwesenden Eltern – in spanischer Sprache – verfügen.
 

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden ein internationaler Heimtierpass, ein internationales Gesundheitszeugnis, das bei der Einreise nicht älter als 10 Tage sein darf, und ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bestätigt, dass das Tier mindestens 30 Tage und maximal 16 Monate vor der Einreise u.a. gegen Tollwut geimpft wurde. Die Dokumente müssen von einem Konsulat von Panama beglaubigt werden. Des Weiteren ist eine Einfuhrgenehmigung vom Veterinäramt (Departamento de Sanidad Animal, Ministerio de Agricultura Comercio e Industrias, Apartado 1631, Panama City) erforderlich.

Einige Hunde und Katzen müssen für 40 Tage in Quarantäne. Eine Quarantäne zu Hause kann u. U. beim Veterinäramt beantragt werden. Auskunft erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Für Vögel gelten besondere Einfuhrbestimmungen.

Bearbeitungsdauer

Alle Visa müssen persönlich beantragt werden. Ausstellung u. U. sofort (sollte vorab telefonisch bestätigt werden), ansonsten ca. 3 Tage plus Postweg.
Genehmigungspflichtige Visa: 2-3 Wochen.

Gültigkeit

30 Tage ab Ausstellungsdatum für Aufenthalte von i.d.R. 30 Tagen (u. U. auch für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen). Eine Verlängerung vor Ort ist bei der Dirección Nacional de Migración y Naturalización möglich

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger, Schweizer und Türken, die sich länger als 180 Tage in Panama aufhalten möchten, müssen rechtzeitig bei der Migrationsbehörde von Panama einen Aufenthaltstitel beantragen.

Visaarten und Kosten

Einreisevisum.

Kosten

Bei Visumpflicht sind die Gebühren je nach Nationalität unterschiedlich und sollten bei Antragstellung erfragt werden.

Antrag erforderlich

(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Buchungsbestätigung des Reisebüros und Nachweis des Hin- und Rückflugtickets.
(e) Gebühr.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) Ggf. Einladungsschreiben einer Person, die für den Gast bürgt.
(h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich bzw. die Schweiz.
(i) Geschäftsvisum: Firmenschreiben über Zweck und Finanzierung der Reise.
(j) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag für Zustellung des visierten Passes.

 

Geld

Geldwechsel

Banken und Wechselstuben tauschen Geld um. Der Umtausch von US-Dollar ist nicht nötig.
Anmerkung: In einigen Geschäften werden Banknoten, die einen höheren Wert als 20 US$ haben, nicht angenommen. Deshalb sollte man Bargeld immer in kleineren Stückelungen mit sich führen. Western Union verfügt über Zweigstellen im ganzen Land, die zu Geldanweisungen genutzt werden können.

Währung

1 Balboa = 100 Centésimos. Währungskürzel: B, PAB (ISO-Code). Der US-Dollar ist ebenfalls gesetzliches Zahlungsmittel. Banknoten gibt es nur in US-Dollar-Noten. Münzen gibt es im Wert zu einem Zehntel-, Viertel- und 1/2 Balboa sowie von 5 und 1 Centésimos. 

Devisenbestimmungen

Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen. Beträge ab einem Gegenwert von 10.000 US$ müssen deklariert werden.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie Mastercard, Visa, American Express und Diners Club werden in Panama City und in anderen großen Städten in Restaurants, in Hotels und in größeren Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Außerhalb von größeren Städten ist man in der Regel auf Bargeld angewiesen. Bargeld kann auch mit Kreditkarte an Geldautomaten (rote Aufschrift "Sistema clave") abgehoben werden, das Tageslimit liegt derzeit bei 200-500 US-Dollar.

Reiseschecks

Reiseschecks werden in der Regel in Panama nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.00-14.00 Uhr, Sa 08.30-12.00 Uhr.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Panama eingeführt werden:

500 g Tabakwaren (ab 18 Jahren);
5 l alkoholische Getränke (ab 18 Jahren);

2kg Süßigkeiten;
Parfüm und Eau de Toilette für den persönlichen Bedarf in geöffneten Flakons;
Geschenke bis zu einem Gesamtwert von bis zu 500 US$.

Kleidung, Medikamente, Lebensmittel und Gegenstände für den persönlichen Gebrauch, u.a. ein Mobiltelefon, eine Kamera, ein PC, ein Doppelfernglas etc.

Verbotene Importe

Drogen aller Art und Betäubungsmittel, Waffen und Munition sowie Fälschungen.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Panama - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 14.12.2024 (Unverändert gültig seit: 13.12.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 14.12.2024 (Unverändert gültig seit: 13.12.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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